Entschließung

betreffend Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung

Der Bundesminister für Inneres wird einerseits aufgefordert, Informationen zu „verschwundenen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung“, die im Innenministerium bereits jetzt aufliegen, jährlich in geeigneter statistischer Form zu veröffentlichen.

Andererseits wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert, zu untersuchen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass dieses Phänomen möglicherweise mit kriminellen Handlungen (wie z.B. Entführung, Menschenhandel oder Gewaltdelikte) in Zusammenhang steht, und den Nationalrat zeitnah über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu informieren.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Erhebung und die Veröffentlichung

-       von Informationen betreffend Herkunftsland, Geschlecht und Alter sowie Aufenthaltsstatus bzw. Stand des asyl- und fremdenrechtlichen Verfahrens der betroffenen Personen,

-       von Informationen betreffend den Umstand, ob die betroffenen Personen zum Zeitpunkt des „Verschwindens“ in einer Einrichtung des Bundes oder eines Landes untergebracht waren,

-       und von Informationen betreffend den Aspekt der freiwilligen Migration dieser Personen in andere Länder der Europäischen Union oder Drittstaaten sowie der Gründe dafür

notwendig sind, um dieses Phänomen substantiiert beschreiben und bewerten sowie möglichen Handlungsbedarf auf Ebene der Vollziehung bzw. Gesetzgebung ableiten zu können.