Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen im Bereich der selbstständig Erwerbstätigen.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Gesetzliche Regelungen zur Reduzierung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung für selbstständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen.

 

Wesentliche Auswirkungen

Zur Entlastung selbstständig Erwerbstätiger mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen die Beitragssätze in der Krankenversicherung abgesenkt werden. Der Beitragssatz wird entsprechend einer gesetzlich festgelegten Staffelung abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage reduziert.

 

Im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 soll die Beitragssatzsenkung zunächst doppelt so hoch angesetzt werden. Damit soll ein möglichst gleiches Ausmaß der Entlastung mit den unselbständig Beschäftigten bzw. den Pensionistinnen und Pensionisten, welche über erhöhte Absetzbeträge im Bereich der Steuergesetze ab der Veranlagung für das Jahr 2021 entlastet werden sollen, erzielt werden.

 

Um Aufwandsneutralität im Bereich der Krankenversicherung sicherzustellen, soll als Ersatz eine entsprechende Differenzleistung des Bundes vorgesehen werden. Die jeweilige Differenz zwischen dem vom/von der Versicherten zu leistenden Teil des Krankenversicherungsbeitrages und dem in unveränderter Höhe weiterhin festgesetzten Beitragssatz in der Krankenversicherung ist daher durch eine Leistung des Bundes aufzubringen. Diese Beitragsleistung ist dem jeweiligen Versicherungsträger vom Bund monatlich im erforderlichen Ausmaß unter Bedachtnahme auf die Kassenlage des Bundes zu bevorschussen.

 

Die in der Staffel festgelegten Beitragsgrundlagen sind Festbeträge und unterliegen nicht der jährlichen Aufwertung.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Senkung des von selbstständig Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrags soll für die Krankenversicherung aufwandsneutral sein. Daher ist ein Ersatz der Differenzleistung durch den Bund aus der UG 24 vorgesehen. Die Nettoeinkommen der betroffenen Versicherten erhöhen sich durch die Maßnahme.

 

In der Berechnung nicht berücksichtigt wurden Verwaltungskosten der Sozialversicherung zur Umsetzung, da diese derzeit nicht beziffert werden können.

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Bund

0

‑61.000

‑61.000

‑61.000

‑61.000

 

Soziale Auswirkungen:

Armutsgefährdete Familien profitieren von der Senkung des auf die Versicherten entfallenden Anteils des Beitragssatzes in der Krankenversicherung, sofern sie krankenversicherungspflichtige Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit haben.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

 

Einbringende Stelle:

BMSGPK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Ein Teil der von der Bundesregierung in Aussicht genommenen Steuerreform ist die Senkung des von selbstständig Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrags, die durch die in den Sozialversicherungsgesetzen vorgesehenen Regelungen umgesetzt werden soll. Der Beitragssatz wird entsprechend gesetzlich festgelegter Staffelungen abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage reduziert. Die stufenweise Absenkung hat vom jeweils zur Anwendung gelangenden Beitragssatz zu erfolgen. Aufwandsneutralität für die Krankenversicherung wird durch eine entsprechende Differenzleistung des Bundes (UG 24) erreicht.

 

Selbstständig Erwerbstätige:

Durch die Senkung des von selbstständig Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrags kommt es zu Mindererträgen der Krankenversicherung, die vom Bund (UG 24.02.03) ausgeglichen werden. Betroffen sind rund 344.000 selbstständig Erwerbstätige im Bereich des GSVG und rund 82.000 selbstständig Erwerbstätige im Bereich des BSVG (ohne Mehrfachversicherte).

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Es erfolgt keine Senkung des von selbstständig Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrags.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2026

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung wird auf Basis der Informationen aus den vorgesehenen Berichten durchgeführt.

 

Ziele

 

Ziel 1: Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen im Bereich der selbstständig Erwerbstätigen.

 

Beschreibung des Ziels:

Selbstständige Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen entlastet werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung ist nicht in Abhängigkeit von der monatlichen Betragsgrundlage gestaffelt bzw. reduziert.

Der Beitragssatzes für die Krankenversicherung wird entsprechend gesetzlich festgelegter Staffelungen abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage reduziert.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Gesetzliche Regelungen zur Reduzierung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung für selbstständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Beschreibung der Maßnahme:

Der Beitragssatz in der Krankenversicherung für selbstständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen wird entsprechend gesetzlich festgelegter Staffelungen abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage reduziert. Die stufenweise Absenkung gilt für erwerbstätige Versicherte nach dem GSVG und nach dem BSVG, wobei die Absenkungen vom jeweils zur Anwendung gelangenden Beitragssatz zu erfolgen haben. Die Maßnahme soll am 1.7.2022 in Kraft treten.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen sind nicht exakt prognostizierbar, da sie von einer Reihe von externen Faktoren wie z.B. konjunkturelle Entwicklung, etc. abhängig sind und diese auf Grund großer Unsicherheiten nicht zielgenau abgeschätzt werden können.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Transferaufwand

0

61.000

61.000

61.000

61.000

Aufwendungen gesamt

0

61.000

61.000

61.000

61.000

 

Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger

 

– Ergebnishaushalt

 

Die Senkung des von selbstständig Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrags ist für die Sozialversicherung kostenneutral, da die Beitragsmindereinnahmen vom Bund (UG 24) ausgeglichen werden.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Gemeinden.

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Pro-Kopf-Nettoeinkommen der Europa-2020-Sozialzielgruppe

Es gibt etwa 1,06 Millionen Haushalte, deren Familieneinkommen vor Sozialleistungen in den Bereich der Armutsgefährdung fällt. Die Nettoeinkommensschwelle dafür lag im Jahr 2020 zwischen knapp 16.000 Euro und 38.239 Euro für Familien mit 3 Kindern. Sofern sie krankenversicherungspflichtige Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit haben, profitieren armutsgefährdete Familien von der Senkung des auf die Versicherten entfallenden Anteils des Beitragssatzes in der Krankenversicherung.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

61.000

61.000

61.000

61.000

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2021

2022

2023

2024

2025

gem. BFRG/BFG

24.02.03 Leistungen an SV

 

 

61.000

61.000

61.000

61.000

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt gemäß BFRG/BFG.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

 

61.000.000,00

61.000.000,00

61.000.000,00

61.000.000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Beitrag des Bundes KV-Senkung – gewerbliche Wirtschaft

Bund

 

 

1

46.000.000,00

1

46.000.000,00

1

46.000.000,00

1

46.000.000,00

Beitrag des Bundes KV-Senkung – Landwirtschaft

Bund

 

 

1

15.000.000,00

1

15.000.000,00

1

15.000.000,00

1

15.000.000,00

 

Nach Schätzungen der SVS sind rund 344.000 selbstständig Erwerbstätige im Bereich des GSVG und rund 82.000 selbstständig Erwerbstätige im Bereich des BSVG (ohne Mehrfachversicherte) betroffen.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

KV-Beitragssenkung – gewerbliche Wirtschaft

SV

 

 

1

‑46.000.000,00

1

‑46.000.000,00

1

‑46.000.000,00

1

‑46.000.000,00

KV-Beitragssenkung – Landwirtschaft

SV

 

 

1

‑15.000.000,00

1

‑15.000.000,00

1

‑15.000.000,00

1

‑15.000.000,00

Beitrag des Bundes KV-Senkung – gewerbliche Wirtschaft

SV

 

 

1

46.000.000,00

1

46.000.000,00

1

46.000.000,00

1

46.000.000,00

Beitrag des Bundes KV-Senkung – Landwirtschaft

SV

 

 

1

15.000.000,00

1

15.000.000,00

1

15.000.000,00

1

15.000.000,00

 

Selbstständig Erwerbstätige:

Durch die Senkung des von selbstständig Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrags kommt es zu Mindererträgen der Krankenversicherung, die vom Bund (UG 24.02.03) ausgeglichen werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1210967341).