Erläuterungen

Im Rahmen der Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde von der Eurogruppe bzw. dem Euro-Gipfel vereinbart, dass mit der Einführung der gemeinsamen Letztsicherung (engl. common backstop) für den Single Resolution Fund (SRF) das ESM-Instrument zur direkten Rekapitalisierung von Instituten von der Liste der ESM-Finanzhilfeinstrumente gestrichen werden soll.

Der Nationalrat hat am 19. Mai 2021 das Übereinkommen zur Änderung des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus genehmigt. Nach dessen Inkrafttreten kann ESM dem SRF eine gemeinsame Letztsicherung bereitstellen. Der entsprechende Beschluss soll durch den Gouverneursrat erfolgen. In der gleichen Sitzung soll auch die Annullierung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten beschlossen werden.

Der österreichische Vertreter im ESM-Gouverneursrat darf dem Vorschlag für den Beschluss zur Annullierung des Instruments zur direkten Rekapitalsierung von Instituten jedoch nur zustimmen, wenn er zuvor, auf Vorschlag der Bundesregierung, durch den Nationalrat dazu ermächtigt wurde.

Aus diesem Grund bringt die Bundesregierung einen Antrag auf Ermächtigung des österreichischen Vertreters im ESM gemäß Art. 50b Z 3 B-VG iVm § 74d Abs. 1 Z 2 GOG-NR ein, demzufolge der österreichische Vertreter im ESM ermächtigt werden soll, einem Vorschlag für einen Beschluss des Gouverneursrates über die Annulierung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten im Sinne der Anlage 1 zuzustimmen.