130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 466/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖBB Kurzarbeit 

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ziel der COVID-19-Kurzarbeit ist es die betriebsbedingten Kündigungen durch die aktuelle Pandemie zu vermeiden und die Beschäftigung in ganz Österreich zu sichern. Die Sicherung der Beschäftigung soll der Bewältigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit COVID-19 dienen. Die Belegschaftsvertreter der ÖBB verlangen jetzt, dass die verbeamteten ÖBB-Mitarbeiter innen (AVB-Bedienstete) von der geplanten Kurzarbeit ausgenommen werden sollen und weiterhin 100 Prozent ihres Gehalts bekommen, wenn sie nicht freiwillig in Kurzarbeit gehen. Diese Forderung spiegelt nicht die intendierte Maßnahme der Bundesregierung wider. Sie ist auch in hohem Maße unsolidarisch, weil sie die Belegschaft des Unternehmens in zwei Teile spaltet.

In der jetzigen Krise bangen ohnehin alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen um ihren Job, oder haben diesen, wie die aktuellen Arbeitsmarktdaten zeigen, schon verloren (Arbeitslose Personen am Stichtag 1. April: 504 345). In Anbetracht des Ausmaßes der derzeitigen Situation braucht es die Solidarität aller, um diese Krise zu bewältigen. Diese Forderung ist nicht nur intern fragwürdig, sondern trifft auch alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die gerade um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Das größte staatliche Unternehmen, das im internationalen Wettbewerb steht, darf nicht zwei Klassen von Mitarbeitern haben. Außerdem genießen Alteisenbahner ohnehin bereits das Privileg, unkündbar zu sein. Gerade unkündbare Mitarbeiter_innen nicht in Kurzarbeit zu lassen, lagert sämtliche Arbeitsmarktrisiken auf die Gruppe der kündbaren Mitarbeiter_innen um. Weitere Privilegien sind daher nicht erforderlich. Die Position der Belegschaftsvertreter ist nicht nur im Hinblick auf die Solidarität innerhalb der ÖBB höchst problematisch und fragwürdig, sondern auch nach außen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Mag. Gerald Loacker.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G ).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 04 23

                              Mag. Markus Koza                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann