131 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 485/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanitätergesetz geändert wird (13. COVID-19-Gesetz)

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die eingefügte Z 3b wird klargestellt, dass die Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung von Antikörpern auf Grund einer SARS-CoV-2-Infektion zur Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID- 19) von Sanitätern/-innen durchgeführt werden darf.

Die durch § 9 Abs. 1 Z 3b eingeräumte Berechtigung besteht auch nach Ende der gegenwärtigen Pandemie bis längstens 31. März 2021 weiter, um einerseits die medizinische Versorgung auch einige Monate nach Ende der Krise aufrechtzuerhalten und andererseits für die betroffenen Sanitäter/innen eine gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der Tätigkeit zu schaffen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin fungierte Abgeordnete Martina Diesner-Wais.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 04 23

                           Martina Diesner-Wais                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann