1311 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 943/A(E) der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Konversionstherapien stoppen" – einstimmige Entschließung von 2019 endlich umsetzen

Die Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bereits vor über einem Jahr, nämlich am 02. Juli 2019, hat der Nationalrat auf Initiative des Abg. Mario Lindner (SPÖ) eine einstimmige Entschließung gefasst (82/E), die dezidiert die unverzügliche Ausarbeitung einer Regierungsvorlage fordert, die die Ausübung von sog. Konversions- und vergleichbaren ‚reparativen Therapieformen‘ an Minderjährigen verbietet. Diese Regierungsvorlage sei dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Obwohl es sich hierbei um eine einstimmige Entschließung aller damals im Parlament vertretenen Parteien (2019 exklusive Grüne) handelt, wurden bis heute in dieser Hinsicht keine weiteren Schritte gesetzt. Lediglich ein informatives Rundschreiben ohne unmittelbar rechtsverbindliche Wirkung erging am 29. Oktober 2019 an Behörden, Kammern und Berufsverbände, in dem der Sachverhalt noch einmal erläutert und als bereits jetzt gesetzlich ausreichend geregelt beschrieben wurde.

Tatsächlich ist die aktuelle Rechtslage jedoch bei Weitem nicht ausreichend, um Minderjährige vollumfassend vor sog. Konversions- und vergleichbaren ‚reparativen Therapieformen‘ zu schützen. Weder sind Berufsgesetze unter dem Aspekt des ‚Arbeitens nach bestem Wissen und Gewissen‘ ausreichend, da solche sog. Therapien häufig außerhalb eines beruflichen/therapeutischen Kontexts stattfinden, z.B. im erzkatholischen Umfeld.[1] Auch sind bereits bestehende Schadensersatzansprüche, die ja erst im Nachhinein greifen, wenn es bereits zu spät ist, kein ausreichendes Mittel, um Minderjährige vor potentiell massiv psychisch und physisch schädigenden Behandlungen zu schützen. Genauso gibt es Minderjährige, die durch Druck von außen ihre Sexualität und sexuelle Orientierung selbst als falsch empfinden und sich freiwillig solchen sog. Konversions- und vergleichbaren ‚reparativen Therapieformen‘ unterziehen - auch hierfür gibt es zurzeit keine angemessene gesetzliche Grundlage, um den Schutz von Minderjährigen zuverlässig und vollumfänglich zu garantieren. Es gilt daher nach wie vor, die einstimmige Entschließung des Nationalrats vom 02. Juli 2019 umzusetzen, um unverzüglich den notwendigen, angemessenen und vollständigen Schutz von Minderjährigen vor solchen sog. Konversions- und vergleichbaren ‚reparativen Therapieformen‘ zu garantieren.“

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 21. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Yannick Shetty die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH)
Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Rosa Ecker, MBA, Mag. Verena Nussbaum,
Kira Grünberg, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Heike Grebien und Mag. Selma Yildirim sowie die Bundesministerin für Frauen und Integration MMag. Dr. Susanne Raab und die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei den wiederaufgenommenen Verhandlungen am 14. April 2021 ergriffen die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Nico Marchetti und Rosa Ecker, MBA sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek das Wort.

 

In einer weiteren Sitzung am 17. Jänner 2022 meldeten sich die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Gabriele Heinisch-Hosek, Christian Lausch und Nico Marchetti zu Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Nico Marchetti gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 01 17

                                 Nico Marchetti                                                      Eva Maria Holzleitner, BSc

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau



[1] https://www.derstandard.at/story/2000118968091/jung-laessig-aber-bitte-nicht-schwul