1314 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Gesundheitsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG), hat der Gesundheitsausschuss am 17. Jänner 2022 auf Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Impfschadengesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Inhaltlicher Zusammenhang mit dem Impfpflichtgesetz

Das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 stellt eine zentrale Maßnahme zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie dar. Der Impfschutz führt zu einer Verringerung der Transmissionswahrscheinlichkeit von SARS-CoV-2 und zu einer Verringerung schwerer Verläufe von COVID-19 und trägt somit zum Schutz der Gesundheitsinfrastruktur bei. Im Zuge der Debatte zum COVID-19-Impfpflichtgesetz wird eine Novelle zum Impfschadengesetz eingebracht, die vor dem Hintergrund des COVID-19-Impfpflichtgesetzes erforderlich ist, so dass der inhaltliche Zusammenhang zum COVID-19-Impfpflichtgesetz unzweifelhaft gegeben ist.

Zu Artikel 1 (Impfschadengesetz):

Zu Z 1 und 2 (§ 1):

Impfungen gegen COVID-19 können bereits aufgrund deren mit BGBl. II Nr. 577/2020 erfolgte Aufnahme in die Verordnung über empfohlene Impfungen nach dem Impfschadengesetz (§ 1b) entschädigt werden. Begleitend zur gesetzlich vorgesehenen Impfpflicht gegen COVID-19 im Rahmen des COVID-19-Impfpflichtgesetzes soll im Impfschadengesetz ein Verweis auf dieses Impfpflichtgesetz aufgenommen werden. Dadurch werden COVID-19-Impfungen nach dem Impfpflichtgesetz im Impfschadengesetz auch unmittelbar gesetzlich verankert. Für Impfschäden nach COVID-19-Impfungen soll sich somit auch direkt aus dem Impfschadengesetz ein Entschädigungsanspruch ergeben. Die bestehende Verordnung, die COVID-19-Impfungen einbezieht, wird dadurch nicht berührt.

Zudem soll der Verweis auf § 17 Abs. 3 des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, durch Aufnahme auch des § 17 Abs. 4 EpiG erweitert werden. Darin wird bestimmt, dass, sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen anordnen kann. Auch Schäden nach solchen Impfungen sollen nach dem Impfschadengesetz entschädigt werden.“

Vor Beginn der Debatte wurde einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 GOG-NR einstimmig folgende Expertinnen und Experten beigezogen wurden:

- Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger

- Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer

- Dr. Susanne Rabady

- Prim. Prof. Dr. Christian Sebesta

- Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst

Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ralph Schallmeiner gaben die Expertinnen und Experten ihre Eingangsstatements ab. In den beiden Fragerunden meldeten sich die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Dr. Werner Saxinger, MSc, Philip Kucher, Mag. Verena Nussbaum, Dietmar Keck, Mag. Gerald Hauser, Peter Wurm, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Beate Meinl­Reisinger, MES, Mag. Gerald Loacker, Ralph Schallmeiner, Dr. Susanne Fürst, Alois Stöger, diplômé, Mario Lindner, Dr. Josef Smolle zu Wort. Weiters ergriff der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein das Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten die an sie gerichteten Fragen.

Nach Beendigung des öffentlichen Hearings gaben die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Werner Saxinger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé, Peter Wurm und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak weitere Wortmeldungen ab.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 01 17

                      Dr. Werner Saxinger, MSc                                               Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann