1320 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft – Reihe BUND 2020/46 (III-211 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerien für Finanzen und Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie Land Steiermark

betreffend Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 11. Sitzung am 16. Dezember 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 18. Jänner 2022 behandelt.

 

20. Sitzung am 18. Jänner 2022

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Alois Kainz, Mag. Andreas Hanger, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, David Stögmüller, Andreas Kollross sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker

 

Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: DI Dr. Johannes Laber von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft – Reihe BUND 2020/46 (III-211 d.B.) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2022 01 18

                                 Hermann Gahr                                                Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann