1335 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2217/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Jänner 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu den Art. 1 und 2 (§ 95e PG 1965 und § 60 Abs. 16 BB-PG):

Als Teuerungsausgleich im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate der letzten Monate, insbesondere als Zuschuss zu den Heizkosten in der Heizsaison 2021/2022, soll - wie den Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbeziehern im ASVG - allen pensionierten Ergänzungszulagenbezieherinnen und Ergänzungszulagenbeziehern eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 € gewährt werden. Die Einmalzahlung gebührt aufgrund des Verweises auf das PG 1965 in § 17 Bundestheaterpensionsgesetz auch ehemaligen Bundestheaterbediensteten, die Anspruch auf eine Ergänzungszulage haben.

Bei Anspruch auf mehrere Pensionen gebührt die Einmalzahlung nur einmal und zwar zur höchsten Pension.

Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund 200 000 Euro.

Sofern die Länder gleichartige Leistungen für ihre Beamtinnen und Beamten beschließen, sind diese ebenfalls von der Einkommenssteuer befreit und unpfändbar.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 03. Februar 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Bettina Zopf, Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Bettina Zopf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zusätzlich zur Einmalzahlung soll – wie auch den Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbeziehern im ASVG – den pensionierten Ergänzungszulagenbezieherinnen und Ergänzungszulagenbeziehern ein zusätzlicher Teuerungsausgleich in der Höhe von 150 € gewährt werden.

Dadurch entstehen weitere Kosten in Höhe von 200 000 Euro.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Bettina Zopf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 02 03

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann