1337 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2216/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Jänner 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Beseitigung eines Redaktionsversehens.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 03. Februar 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Gabriele Heinisch-Hosek und Mag. Gerald Loacker.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 2:

Aufgrund der epidemiologischen Situation ist eine weitere Verlängerung der COVID-19-Freistellung für Schwangere bis 30. Juni 2022 erforderlich.

Zu Z 3 bis 7:

Da sich gezeigt hat, dass die zweite Impfung nur für vier Monate einen vollständigen Impfschutz sicherstellen kann und die dritte Impfung von Schwangeren erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen wird und auch dann kaum angenommen wird, verfügen derzeit nur wenige Schwangere während der gesamten Schwangerschaft durchgehend über einen vollständigen Impfschutz. Die Ausnahme von Schwangeren mit vollständigem Impfschutz ist daher nicht weiter sinnvoll.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 02 03

          Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                          Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann