134 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 425/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Obduktion, Dokumentation und Information zu COVID-19

Die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es vergeht kaum ein Tag, wo nicht die ganze Propagandamaschine der schwarz-grünen Bundesregierung mit Bekanntgaben auf die österreichischen Bürger niedersaust. Bei sehr vielen Auftritten hat man aber den Eindruck, dass durch die Fülle an Inhalten mehr zugedeckt, als informiert werden soll. So ist etwa die Frage der tatsächlich festgestellten Todesfälle ‚durch‘ oder ‚mit‘ einer Coronavirus-Infektion bis heute nicht intersubjektiv beantwortet, weder vom Gesundheitsministerium noch von den Heerscharen der Expertenstäbe, die sich die österreichische Bundesregierung derzeit hält.

Dabei steht von Seiten der Medizin und Forschung längt fest, dass das Lebensalter und gewisse gesundheitliche Vorschädigungen die Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs mit einer Coronavirus-Infektion erheblich erhöhen. So ist etwa das Risiko eines komplizierten Krankheitsverlaufs bei einem Lebensalter jenseits des 80 Lebensjahrs weitaus höher als bei Personen mittleren Lebensalters. Grund dafür ist ein allgemein schwächer werdendes Immunsystem und fehlende Kraftreserven, wenn eine akute Erkrankung, wie der Ausbruch von COVID-19 eintritt.

Dazu kommen als risikoreiche Grunderkrankungen für Personen jedes Lebensalters Herz-Kreislauf-Erkrankungen, hoher Blutdruck, Diabetes, Atemwegserkrankungen, allgemeine Schwächung des Immunsystems wie bei Krebserkrankungen oder Leber- und Nierenerkrankungen. Auch die Einnahme spezifischer Medikamente, die allerdings meistens mit der Behandlung einer risikoreichen Grunderkrankungen im Zusammenhang stehen, erhöht die potentielle Gefahr eines schweren Verlaufs in Folge einer Coronavirus-Infektion.

Das Gesundheitsministerium geht bei der Zuordnung von Todesfällen von einer Altersstruktur aus, die auf ein stark erhöhtes Risiko nach Altersgruppen schließen lässt. Die Altersgruppe 0-24 Lebensjahre hat keinen Todesfall zu verzeichnen, die Alterstruppe 25-34 Lebensjahre einen Todesfall (0,25 %), die Altersgruppe 35-44 Lebensjahre keinen Todesfall, die Altersgruppe 45-54 Lebensjahre vier Todesfälle (1,0%), die Altersgruppe 55-64 Lebensjahre 13 Todesfälle (3,3%), die Altersgruppe 65-74 Lebensjahre 73 Todesfälle (18,4%), die Altersgruppe 75-84 Lebensjahre 151 Todesfälle (38,0%) und die Alterstruppe älter als 84 Jahre hat 155 (39%) Todesfälle zu verzeichnen. Damit stammen 77 Prozent oder mehr als Dreiviertel der Verstorbenen aus der Altersgruppe der über 74 jährigen Erkrankten.

Wie schwer sich etwa selbst die schwarz-grüne Bundesregierung mit der genauen Analyse und Dokumentation von schweren Krankheitsfällen und in weiterer Folge Todesfällen tut, zeigen die parallel geführten Statistiken über Verstorbene in Folge des Coronavirus. Mit Datum 19. April 2020 wies das grüne Gesundheitsministerium eine Gesamtzahl von 397 Personen, die an COVID-19 verstorben sind aus, das ÖVP-Innenministerium sprach hingegen aber von 452 Tote durch das Virus. Dazu kommt, dass nur in wenigen Fällen Obduktionen an den als COVID-19-Todesopfern dokumentierten Verstorbenen durchgeführt worden sind.

In diesem Zusammenhang ist daher für weitere Maßnahmen des Gesundheitssystems, aber auch das Verhalten der Bevölkerung in Gesellschaft und Wirtschaft unbedingt notwendig, dass man im Zusammenhang mit der Obduktion von Verstorbenen bei COVID-19-Verdachtsfällen und bei der Dokumentation der Vorerkrankungen und Krankheitsverläufe ein lückenloses System der Datenerfassung und der Kommunikation auf der Grundlage absoluter Transparenz durch das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den nachgeordneten Dienststellen der Gesundheitsbehörden auf Länder- und Bezirksebene sowie unter enger Kooperation mit den Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich in der Gesundheitsversorgung schafft.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Martina Diesner-Wais sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Josef Smolle gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 04 23

                                Dr. Josef Smolle                                                           Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann