1344 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1327 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023

Aufgrund der Verlängerung der laufenden Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2023 sollen auch die Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, über die Zielsteuerung-Gesundheit und über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 angepasst werden.

Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG Zielsteuerung-Gesundheit

Von dieser Verlängerung sind unter anderem die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (OF) und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (ZS-G) tangiert. Die 15a-Vereinbarung OF verlängert sich automatisch mit dem Finanzausgleich, die 15a-Vereinbarung ZS-G ist unbefristet abgeschlossen und abhängig vom Fortbestand der 15a-Vereinbarung OF.

Bund, Länder und Sozialversicherung haben die genannten 15a-Vereinbarungen hinsichtlich eines Anpassungsbedarfs überprüft und Einigung über folgende notwendige Anpassungen erzielt:

a) 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (OF)

•       Landesgesundheitsförderungsfonds: Die Einrichtung von Landesgesundheitsförderungsfonds in den Landesgesundheitsfonds ist bisher für die Jahre 2013 bis 2022 vorgesehen. Die Dotation dieser Fonds ist mit jährlich 15 Mio. Euro festgelegt, wobei die Sozialversicherung 13 Mio. Euro und die Länder insgesamt 2 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Nunmehr soll diese Dotation für die Geltungsdauer der 15a-Vereinbarung OF fortgeschrieben werden, um eine kontinuierliche Fortsetzung der bestehenden Gesundheitsförderungsprojekte in den nächsten Jahren sicherzustellen.

•       ELGA: In der 15a-Vereinbarung OF ist eine Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Sozialversicherung für ELGA in den Jahren 2017 bis 2020 im Umfang von maximal 41 Mio. Euro vorgesehen. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung und den weiteren Betrieb von ELGA in den Jahren 2021 bis 2023 sicherzustellen, soll eine aliquote Erhöhung des Gesamtbetrages für die Jahre 2021 bis 2023 vereinbart werden. Insgesamt werden für die Periode 2017 bis 2023 daher 71,75 Mio. Euro für ELGA zur Verfügung stehen.

•       Mittel für überregionale Vorhaben: Es wurde vereinbart, die Möglichkeit vorzusehen, bei Bedarf in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund eines Beschlusses der Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) diese Mittel von derzeit 10 Mio. Euro jährlich auf bis zu 20 Mio. Euro jährlich erhöhen zu können, um insbesondere einen allfällig erhöhten Mittelbedarf für nicht vorhersehbares hohes Patientenaufkommen im Zusammenhang mit der Finanzierung von teuren Medikamenten abdecken zu können.

•       Projekt- und Planungsmittel: Vorgesehen ist die Aufstockung dieser Mittel ab 2022 von derzeit 5 Mio. Euro jährlich auf 7,5 Mio. Euro jährlich, um den gestiegenen Mittelbedarf in den kommenden Jahren abdecken zu können, u.a. für die bereits avisierten Projektanträge der Länder wie insbesondere die Finanzierung der Kosten für ein gemeinsames Bewertungsboard für Arzneimittel und die Finanzierung der Länderanteile für Projekte im eHealth-Bereich (z.B. zur raschen Umsetzung des eImpfpasses). Darüber hinaus soll ab 2022 die Möglichkeit geschaffen werden, auf Basis eines B-ZK Beschlusses bei Bedarf diese Mittel auf bis zu 8,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen, um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Judikatur des VfGH zum übertragenen Wirkungsbereich der Ärztekammer finanzieren zu können.

•       Optionsrecht des Bundes bei der Lehrpraxenfinanzierung: Das dem Bund in Art. 42 Abs. 2 Z 2 lit. b 15a Vereinbarung OF eingeräumte Recht soll für die Geltungsdauer der 15a Vereinbarung OF fortgeschrieben werden.

b) 15a-Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit (ZS-G)

•       Finanzzielsteuerung: Es wurde die Fortschreibung der Finanzzielsteuerung in den Jahren 2022 und 2023 dahingehend vereinbart, dass die Ausgabenobergrenzen analog zum Jahr 2021 für die Jahre 2022 und 2023 jeweils um 3,2 % erhöht werden sollen.

•       Zielsteuerungsvertrag: Bisher sind in der 15a-Vereinbarung Z-SG vierjährige Zielsteuerungsverträge auf Bundesebene vorgesehen. Aufgrund der nunmehrigen Verlängerung dieser 15a-Vereinbarung ist auch der Zielsteuerungsvertrag zu verlängern und sollen daher auch Zielsteuerungsverträgen mehrjährig abgeschlossen werden können.

Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021

Diese Vereinbarung wird unverändert bis zum neuen Ende der Finanzausgleichsperiode verlängert.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Christoph Zarits die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Loacker, Christoph Stark und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M..

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 (1327 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2022 02 16

                               Christoph Zarits                                                          Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann