1345 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

 

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1327 der Beilagen) betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 hat der Budgetausschuss am 16. Februar 2022 auf Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Der als Teil des Gesetzespakets zur Verlängerung des Finanzausgleichs bis Ende des Jahres 2023 eingefügte § 57a des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) enthält Finanzzuweisungen an die Länder iHv. insgesamt 750 Mio. Euro als Ausgleich für die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Aufgrund des engen Zusammenhangs zu den vom Bundesministerium für Finanzen zu vollziehenden, u.a. auch für Zwecke der Krankenanstaltenfinanzierung bestimmten Transfers an die Länder soll die Vollzugsklausel im KAKuG dahingehend angepasst werden, dass § 57a nicht vom BMSGPK im Einvernehmen mit dem BMF, sondern vom BMF im Einvernehmen mit dem BMSGPK vollzogen wird (§ 67 Abs. 2 Z  4 und Z 5). Die Änderung der Vollzugsklausel gibt Gelegenheit, die Ministerialbezeichnungen an die aktuelle Fassung des Bundesministeriengesetzes anzupassen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Loacker, Christoph Stark und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Christoph Zarits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 02 16

                               Christoph Zarits                                                          Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann