1348 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 2221/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Covid-Ungeimpften zur Führerscheinprüfung

Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Rund um den Führerscheinerwerb fordern ÖAMTC, ARBÖ und der Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer eine rasche Neuregelung der derzeit geltenden Verordnung: Seit 12. Dezember 2021 sind Fahrausbildungen und gesetzlich vorgeschriebene Fahrsicherheitstrainings wieder möglich, laut Verordnung allerdings nur für Personen, die über einen 2G-Nachweis verfügen. Sämtliche Trainings und Fahrausbildungen wären aber unter Einhaltung umfangreicher 3GSicherheitsmaßnahmen jederzeit möglich, zumal man dabei überwiegend allein im eigenen Auto sitzt bzw. die Schulung im Einzelsetting erfolgt. Im Jahr 2020 konnte auf Initiative des ÖAMTC gemeinsam mit dem ARBÖ und dem Fachverband Fahrschulen zumindest ein "Toleranzerlass" des zuständigen Bundesministeriums erreicht werden, welcher festlegte, dass die damaligen Lockdowns zu keinen Fristversäumnissen beim mehrphasigen Erwerb der Lenkerberechtigungen führen. Diese Forderung wurde bereits Anfang Dezember neuerlich in einem gemeinsamen Brief an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dargelegt – ist bis heute allerdings ohne Rückmeldung geblieben.

ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold: "Die aktuell geltende Regelung kann zu Einschränkungen in der Mobilität für Führerscheinneulinge führen, die keinen 2GNachweis erbringen können, aber einen Führerschein für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen. Bei Fristversäumnis im Rahmen der Mehrphasenausbildung droht im schlimmsten Fall sogar der Entzug der neu erworbenen Lenkerberechtigung."

Günther Schweizer, Geschäftsführer der ARBÖ Fahrsicherheitszentren, ergänzt: "Die Fahrtrainings und Mehrphasenausbildungen finden unter höchsten Hygienestandards und Einhaltung aller Corona-Maßnahmen statt. Dazu gehören natürlich auch die konsequente Überprüfung von gültigen Impf- und Testzertifikaten. Dieses Vorgehen hat seit Ausbruch der Pandemie sehr gut funktioniert, weshalb die Anwendung der 3-G-Regelung im Rahmen der Ausbildungsfahrten sinnvoll wäre."

Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer: "In früheren Covid-Verordnungen hat sich eine Sonderregelung für den Führerscheinerwerb, wonach Fahraus- und Weiterbildungen sowie Prüfungen gestattet sind, einwandfrei und ohne besondere Vorkommnisse voll bewährt und sollte wieder angewendet werden. Damit wäre Klarheit für alle Beteiligten gewährleistet und es würde helfen, einen Rückstau bei Führerscheinschulungen zu vermeiden."

Alle drei fordern unisono: "Um diese Situation nachhaltig zu entschärfen, ersuchen wir das zuständige Bundesministerium daher dringend um die Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes zur Vorbereitung und Durchführung von Fahraus- und -weiterbildungen sowie Fahrprüfungen für Menschen auch ohne 2G-Nachweis." (OTS vom 30.12.2021)

Bereits im Verkehrsausschuss machten die FPÖ die zuständige Bundesministerin auf diese Problematik aufmerksam – Reaktion keine, dafür werden viele Jugendliche in ihrer Verzweiflung allein gelassen. Besonders dramatisch für jene, die bereits die vollen Kursgebühren bezahlt haben, nun aber keine Prüfung machen können. Auch jene, die bereits die Führerscheinprüfung abgelegt haben, aber das notwendige Fahrsicherheitstraining noch nicht absolviert haben, werden im Regen stehen gelassen.

Zur Verdeutlichung exemplarische Schreiben (es liegen dutzende vor) von verzweifelten Bürgern:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe das ich hier richtig bin. Am 3.11.21 habe ich bei der Fahrschule einen Termin für das Fahrsicherheitstraining ausgemacht. Dazwischen würde der Termin vom 12.12.21 zum 8.1.22 verschoben auf Grund des Lockdowns. Am 31.12.21 Laufe des Vormittages wurde ich von der Fahrschule angerufen leider verpasste ich den Anruf und hab nur eine Nachricht auf die Mailbox bekommen, leider hat auch keiner mehr abgehoben. Die Fahrschule verlangt nun einen 2G Nachweis nun weiß ich nicht was ich tun soll da ich nicht geimpft bin. Einem Anwalt habe ich auch schon geschrieben allerdings habe ich etwas Zeitdruck da der Termin schon am Samstag ist.

Wir wenden uns mit einem dringenden Anliegen an Sie, betreffend der seit 13.12.2021 geltenden Bestimmungen zur praktischen Führerscheinprüfung. Unsere Töchter sind seit Juni 2021 in der L17-Führerscheinausbildung (theoretische Prüfungen und teilweise auch die Überprüfungsfahrten wurden bereits absolviert), nach heutigem Telefonat mit der Fahrschule wurde uns mitgeteilt, dass die praktische Führerscheinprüfung, welche unsere Töchter voraussichtlich im Frühling 2022 absolvieren möchten, nur mehr mit einem 2 G Nachweis möglich ist.

Meine Tochter darf ihre Prüfung nicht machen. Sie kriegt keinen Brief von der Arbeit, weil sie für die Arbeit nicht fahren muss. Das ist gegen Menschenrechte!

Es handelt sich um die Führerschein Prüfung meiner Stieftochter, welche derzeit am Boden zerstört ist. Sie darf die Prüfung in der Steiermark bei ihrer Fahrschule in Lieboch nicht ablegen, da nur 2 G zugelassen werden.

Ich bitte Sie um Rat. Mein Sohn ist bei der Fahrschule angemeldet und wird dann zur Prüfung antreten. Jedoch bekam ich jetzt die Info das er nur mit 2G antreten kann. Das ist unakzeptabel, mein Sohn möchte sich auf gar keinen Fall impfen lassen, dennoch riskiert er sein ganzes Geld zu verlieren (rund 1700 € Führerscheinkosten) und hat keine Chance ein Führerschein zu erlangen.

Ich habe leider durch Corona und den Druck der bevorstehenden Impfpflicht einige Probleme. Das größte Problem hat jedoch meine fast 19-jährige Tochter Anna. Sie hat bevor sie die Lehre im Oktober als Bürokauffrau angefangen hat, den Führerschein gemacht. Das war ohne Probleme möglich als Ungeimpfter, da FFP2 Maske und PCR oder Antigen Test ausreichend war, um den Kurs zu absolvieren.

Jetzt müsste sie die verpflichtende Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstraining -Kurse machen. In den Fahrschulen gibt es nur mehr 2G !!! Laut Auskunft des ÖAMTC Rechtsberater hat sie ohne Impfung keine Chance die Prüfungen zu machen. Wenn sie jedoch die Prüfungen nicht rechtzeitig absolviert, hat sie mit Geldstrafen und Führerscheinentzug zu rechnen! Wir verstehen alles nicht mehr, und sind wirklich verzweifelt!

Diese 2G Regel macht einen schon wahnsinnig. Voriges Jahr im November habe ich meinen Führerschein gemacht, denn mit 3 Kindern mit Öffis fahren ist immer ein bisschen stressig. 1. Perfektionsfahrt erledigt. Heute fahre ich zum Öamtc für meine Mehrphasen Fahrt bei der Anmeldung natürlich NEIN ich darf sich nicht absolvieren da die 2G-Regel gilt; jetzt habe ich noch Zeit bis März, alles zu erledigen. Aber was macht man, wenn der Lockdown für Ungeimpfte weiter geht und mir dann die Probezeit als Strafe verlängert wird nur weil ich mich als gesunder Mensch mit 29 Jahren nicht impfen lassen will! Es ist einfach nur traurig, wenn die Kleinen 2 1/2 und 3 1/2 Jahren im Schaufenster was sehen und man es als Mutter nicht kaufen darf da man ungeimpft ist.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Schmiedlechner der Abgeordnete Lukas Hammer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Lukas Hammer gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 02 16

                                Lukas Hammer                                                           Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann