1350 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1971/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Durch diesen Initiativantrag soll das COVID-19-Zweckzuschussgesetz in einheitlicher Weise geschlechtergerecht formuliert werden. Inhaltliche Änderungen sind mit diesem Antrag nicht verbunden.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda und Fiona Fiedler, BEd sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Ralph Schallmeiner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Mittels des Initiativantrages Nr. 1971/A sollte das COVID-19-Zweckzuschussgesetz in einheitlicher Weise geschlechtergerecht formuliert werden.
Aufgrund der Entwicklung der Pandemie müssen einige mit März 2022 zeitlich begrenzten Kostenersätze durch den Bund bis Ende Dezember 2022 verlängert werden. Das betrifft insbesondere die nachstehenden Bereiche:
- Schutzausrüstung,
- Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung,
- Infrastrukturkosten, Recruiting- und Schulungskosten für die telefonische Gesundheitsberatung,
- administrativer Aufwand im Zusammenhang mit Testungen nach § 5 und § 5a Epidemiegesetz 1950,
- Impfstellen für bevölkerungsweite Impfaktionen sowie
- Rettungs- und Krankentransportdienste.
Sichergestellt werden soll die Finanzierung von spezifischen Testinfrastrukturen im epidemiologisch erforderlichen Ausmaß, die für behördliche Testungen und die per Verordnung festgelegten Screenings gleichermaßen gilt.
Die erforderlichen Änderungen sind in Lit. a) des Abänderungsantrages enthalten.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 02 17
Ralph Schallmeiner Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstatter Obmann