1356 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1933/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Verschenken von Medizinprodukten und Arzneimitteln im Rahmen der Corona-Maßnahmen an das Ausland
Die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Durch die Novelle des Covid-19-Lagergesetz soll es unter anderem möglich sein, dass eingelagerte Medizinprodukte und Arzneimittel an das Ausland verschenkt bzw. unentgeltlich abgegeben werden. Siehe dazu unter anderem die Begründung (1070 d.B):
Im Sinne einer sparsamen, effizienten, wirtschaftlichen Lagerhaltung soll es durch eine neue Regelung (§ 3 Abs. 2 und 3) möglich sein, mit Waren im Lager flexibler verfahren zu können. Die geltende Fassung des COVID-19-Lagergesetzes ist aufgrund des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erhöhten Bedarfes darauf ausgerichtet, umfassende Schutzausrüstung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie einzulagern, damit im Fall von Engpässen und bei einem Wegfall von etablierten Lieferketten, ein Notvorrat vorhanden ist, auf den die Bedarfsträger zurückgreifen können.
Da jedoch eine Entnahme aus dem Lager nur unter den Bedingungen eines Engpasses und dem Wegfall von etablierten Lieferketten möglich ist, die Bedarfsträger aber aufgrund der seit Monaten stabilen Lage in Bezug auf reguläre Beschaffungswege kaum zusätzlichen Bedarf und damit keinen Rechtsgrund haben, Güter aus dem Lager zu beziehen, findet derzeit keine Rollierung der Güter statt.
Diese Situation führt vor allem in Hinblick auf Ablaufdaten der eingelagerten Schutzausrüstung zu erheblichen Schwierigkeiten. Es soll durch den neu eingefügten § 3 Abs. 2 und 3 möglich sein, Güter rechtzeitig vor Erreichen des Ablaufdatums aus dem Lager und anderweitig sinnvoll in Verkehr bringen zu können.
Hierzu soll durch die Novelle einerseits die Möglichkeit eröffnet werden, die betreffenden Produkte direkt entgeltlich oder unentgeltlich an Bedarfsträger abzugeben, ohne dass die in § 3 Abs. 1 normierten Voraussetzungen, die in der Praxis nicht mehr erfüllt werden können, vorzuliegen haben. Andererseits soll mit § 3 Abs. 2 und 3 eine Möglichkeit geschaffen werden, Waren aus dem COVID-19-Lager an andere Institutionen bzw. an andere Länder abzugeben.
Auch die Kosten einer allfälligen unentgeltlichen Verteilung im Rahmen der Katastrophen- oder Entwicklungshilfe sind nach § 2 COVID-19-Lagergesetz aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds zu bedecken.
Mit der Vollziehung des COVID-19-Lagergesetzes ist aufgrund der Kompetenz für Beschaffung, Lagerhaltung, Bewirtschaftung und Verteilung grundsätzlich die Bundesministerin für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zuständig.
Bei den Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen Organisationen liegt die Zuständigkeit beim Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten. In diesem Fall kann die Bundesministerin für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten über nicht mehr benötigte Güter entgeltlich an Staaten und internationale Organisationen verfügen.
Bei Angelegenheiten einer anlassbezogenen Krisenbewältigung bzw. internationaler Katastrophenhilfe liegt die Zuständigkeit beim Bundesminister für Inneres. In diesem Falle kann die Bundesministerin für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie dem Bundesminister für Inneres über nicht mehr benötigte Güter entgeltlich an Staaten und internationale Organisationen verfügen. In beiden Fällen kann die Verfügung auch unentgeltlich erfolgen, wenn es entwicklungs-, nachbarschafts- bzw. gesundheitspolitische Gründe nahelegen.‘
Damit wird aus Sicht der FPÖ ausdrücklich gegenüber den innerösterreichisch geltenden Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Zusammenhang mit den angeschafften Medizinprodukten und Arzneimitteln im Rahmen der Corona-Maßnahmen verstoßen.
Schwere Mängel bei Beschaffungs- und Beauftragungsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen wurden unter anderem bereits im Rechnungshof-Unterausschuss festgestellt:
Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundesbeschaffung GmbH hinsichtlich der Beschaffungsvorgänge und Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie seit März 2020 bis dato (1/URH2)
Darüber hinaus hat ein Rohbericht des Rechnungshofs unter dem Arbeitstitel ‚Gesundheitsdaten und Pandemiebekämpfung‘ weitere schwere Mängel bei der gesundheitspolitischen Einschätzung von Covid-19-Maßnahmen und den daraus abgeleiteten Beschaffungs- und Beauftragungsverfahren erbracht. Vor diesem Hintergrund sind das Verschenken bzw. die unentgeltliche Abgabe von eingelagerten Medizinprodukten und Arzneimitteln an das Ausland unbedingt zu unterbinden.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Ing. Mag (FH) Alexandra Tanda, Fiona Fiedler, BEd, Dr. Werner Saxinger, MSc, Rudolf Silvan, Dr. Dagmar Belakowitsch und Ralph Schallmeiner sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 02 17
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstatterin Obmann