1358 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über die Regierungsvorlage (1328 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird
Mit dem Europäischen Wiederaufbaufonds werden Mittel zur Umsetzung von Reformbestrebungen der Mitgliedstaaten zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise bereitgestellt. Im dafür von Österreich eingereichten und von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026 (ÖARP) sind Förderungen für Investitionen und Maßnahmen festgelegt, die über die Umweltförderung im Inland (Kreislaufwirtschaft, Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, Bekämpfung von Energiearmut), über den neu einzurichtenden Teilbereich „Flächenrecycling“ und den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden.
Die bisherige Förderschiene „Altlastensanierung“ wird um den Förderbereich des „Flächenrecyclings“ ausgeweitet.
Weiters wird ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes eingerichtet. Mit diesen Förderungen sollen zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt werden.
Weitere Anpassungen betreffen das Abwicklungsprozedere für die Vergabe der Förderungen sowie die Umweltförderung im Inland bezüglich Zielsetzungen, Fördergegenstand usw. im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040.
Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 17 B-VG.
Der Umweltausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin
Abgeordneten Dr. Astrid Rössler die Abgeordneten Julia Elisabeth Herr,
Michael Bernhard, Walter Rauch,
Mag. Yannick Shetty, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli,
BA, Joachim Schnabel und Franz Hörl sowie die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann
Abgeordneter Lukas Hammer.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1328 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 02 17
Dr. Astrid Rössler Lukas Hammer
Berichterstatterin Obmann