1367 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 2304/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs und Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungssystems

Die Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich bekennt sich seit 2008 zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Evaluierungen der vergangenen Periode 2012 - 2020 durch die Universität Wien und den Rechnungshof haben ergeben, dass die Zielsetzungen im Bildungsbereich nicht im geplanten Ausmaß erreicht wurden. Ein zentrales Thema einer bedarfsgerechten Vergabe der Ressourcen für sonderpädagogische und inklusive Bildungsangebote stellt das Verfahren zur Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) dar.

Mit dem Rundschreiben 7/2019 wurde das SPF-Verfahren bundesweit vereinheitlicht und die Zuständigkeit darüber in die im Zuge der Bildungsreform neugeschaffenen Behörden der Bildungsdirektionen verlagert. Österreichweit erhielten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 29.476 Schülerinnen und Schüler einen Sonderpädagogischen Förderbedarf. Dies entspricht 5,1% der Schülerinnen und Schüler.

Dabei schwankt der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit SPF im österreichweiten Jahresvergleich zwischen 5,4 % (2014/15) und 5,1 % (2019/20) der Gesamtschülerinnen- und schülerzahl der allgemeinbildenden Pflichtschulen. Auch zwischen den Bundesländern gab es im Schuljahr 2019/20 erhebliche Unterschiede, wie z.B. 7,2% in Vorarlberg vs. 3,4 % in Tirol. Ebenso Unterschiede ergeben sich bei der besuchten Schulform – so werden zum Beispiel in Kärnten 83,9% der Schülerinnen und Schüler mit SPF integrativ beschult, während es in Wien nur 48,7% sind.

All diese Disparitäten werfen die Frage auf, ob die SPF-Quote eher von einer (unterschiedlichen) Vergabepraxis in den einzelnen Bundesländern abhängig ist als von der tatsächlichen Häufigkeit und dem Ausmaß von Behinderungen. Genauere Erkenntnisse darüber, wie die Vergabe von statten geht, und in welche Settings SPF-Ressourcen fließen, sind notwendig, um mehr Transparenz bei der Ressourcenvergabe herzustellen und eine Optimierung der Verteilung zu erreichen. Schließlich sollen auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Implikationen abgeleitet und Schritte zur Ausgestaltung inklusiver Bildung gesetzt werden.

Auf Basis der Handlungsempfehlungen sollen das System der Vergabe von Sonderpädagogischen Förderbedarf überarbeitet, die Ressourcen hierfür bedarfsgerecht angepasst und entsprechende Schritte zum Ausbau inklusiver Bildungsformate gesetzt werden.

Damit einhergehend muss ein umfassender Wissenstransfer zwischen bestehenden Sonderschulen und inklusiven Angeboten ermöglicht werden, um die Inklusionsquote nachhaltig zu erhöhen. Dabei ist die Nutzung multiprofessionellen Wissens in der Umsetzung inklusiver Bildung auf allen Bildungsstufen enorm wichtig. Erst durch multiprofessionelles Handeln können Strukturen geschaffen werden, die es Kindern ermöglichen, entsprechend ihren Bedarfen zu lernen und ihr volles Potential auszuschöpfen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre,
Petra Vorderwinkler, Fiona Fiedler, BEd, MMMag. Gertraud Salzmann, Rosa Ecker, MBA und Katharina Kucharowits sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 03 08

                           Mag. Sibylle Hamann                                                 Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann