1371 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 2330/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (§ 2 – „Zweck und Aufgaben der Stiftung“):

Mit der Ergänzung wird der Stiftungszweck der Innovationsstiftung für Bildung im Hinblick auf Qualitätssicherungsverfahren bei Förderungen ausgeweitet. Neben kompetitiven Ausschreibungsverfahren können auch andere Qualitätssicherungsverfahren zur Anwendung kommen. Zudem wird der Stiftungszweck nun noch „insbesondere“ durch Förderung umgesetzt, sodass ein verstärkter Fokus auf die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Konzepten und Projekten zur Stärkung der Bildungsinnovation liegen kann.

Zu Z 2-3 (§ 3 – „Zielerreichung“):

Mit der ergänzten Zielerreichung wird klargestellt, dass die Stiftung auch zweckgebundene Zuwendungen zur Umsetzung des Stiftungszwecks erhalten kann.

Mit Abs. 1a wird normiert, dass gemäß Abs. 1 Z 5 zweckgewidmete Zuwendungen durch den Bund nicht der maximalen Obergrenze des bereitgestellten Vermögens der Stiftung unterliegen.

Zu Z 4 (§ 10 – „Stiftungsrat“):

In Abs. 10 Zi 10 wird die Notwendigkeit einer Zustimmung des Stiftungsrats zu Qualitätssicherungsverfahren normiert, sofern es sich nicht um kompetitive Verfahren handelt. Im Fall von Substiftungen ist diese Entscheidungen durch das jeweils zuständige Organ der Substiftung zu fällen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 8. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger die Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA und Rosa Ecker, MBA.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 03 08

                            Mag. Eva Blimlinger                                                 Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann