1378 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 2314/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 erlassen wird (Energiekostenausgleichsgesetz 2022), hat der Finanzausschuss am 8. März 2022 auf Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die für die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an die BRZ GmbH für die Gewährung des Energiekostenausgleiches erforderliche Rechtsgrundlage soll in das thematisch einschlägige Energiekostenausgleichsgesetz 2022 aufgenommen werden. Aus diesem Grund haben die damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen im Transparenzdatenbankgesetz 2012 zu entfallen.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Franz Hörl, MMag. DDr. Hubert Fuchs und Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Hörl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 03 08

                                     Franz Hörl                                                                     Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann