Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, zuletzt geändert durch das COVID-19-Compliance-Gesetz, BGBl. I Nr. yyy/2022, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis entfallen die den Abschnitt 7d betreffenden Einträge.

2. Abschnitt 7d und § 42 Abs. 5 entfallen.

3. In § 43 Abs. 10 Z 1 entfällt der Halbsatz „der Abschnitt 7d (§ 40i) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft;“.

4. Dem § 43 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Das Inhaltsverzeichnis in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig treten Abschnitt 7d, § 42 Abs. 5 und § 43 Abs. 10 Z 1 zweiter Halbsatz außer Kraft.“