1379 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2315/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es soll ein Redaktionsversehen beseitigt werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 8. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Z 1 (§ 5 Abs. 1 Z. 2)

Um gewährleisten zu können, dass die jeweils aktuellsten Daten (im speziellen der Kontoverbindung) verwendet werden, soll auch der Zeitpunkt der letzten Änderung der Daten übermittelt werden.

Zu Z 3 (§ 5 Abs. 1 Z. 4)

Die vorgeschlagene Änderung dient dazu, im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus die Daten (im speziellen die Kontoverbindungen) all jener Personen verarbeiten zu können, die bei den Trägern der der gesetzlichen Pensionsversicherung vorliegen.

Der Ausdruck „empfangen“ bezieht sich dabei auf den Umstand, dass wiederkehrende Geldleistungen vonseiten der der Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung auch an Vertreter, wie etwa gerichtliche Erwachsenenvertreter, ausbezahlt werden können.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 03 08

                    Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA                                                    Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann