1380 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 2345/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freilassung von türkischen Journalist*innen 

Die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die EU Kommission stellt der Türkei in dem Türkei Bericht 2021 in einigen Bereichen ein schlechtes Zeugnis aus. Die Lage bei den Menschen- und Grundrechten hat sich weiter verschlechtert: „Großmaßstäbliche Beschränkungen der Tätigkeiten von Journalisten, Schriftstellern, Anwälten, Wissenschaftlern, Menschenrechtsverteidigern und kritischen Stimmen haben sich weiterhin negativ auf die Ausübung der Grundfreiheiten ausgewirkt und zu Selbstzensur geführt. Die Weigerung der Türkei, die Urteile des EG MR umzusetzen, hat die Besorgnis über die Einhaltung internationaler und europäischer Standards durch die Justiz weiter verstärkt. Auch der Rückzug der Türkei aus dem Übereinkommen von Istanbul stellt ihr Engagement für solche Standards in Frage. In dem neuen Aktionsplan für Menschenrechte, in dem Reformen in einer Reihe von Bereichen angekündigt wurden, bleiben kritische Fragen unerwähnt“. (Europäische Kommission, in:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_5282: Stand: 21.02.2022)

Auch bei der Freiheit der Meinungsäußerung kam es laut dem Bericht zu erheblichen Rückschritten: Die Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen bezüglich der nationalen Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung, sowie ihre Anwendung laufen weiterhin der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen internationalen Standards zuwider und wiesen nach wie vor Abweichungen von der Rechtsprechung des EGMR auf. Die Möglichkeit der oppositionellen Stimmen, sich Gehör zu verschaffen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurden durch den zunehmenden Druck und restriktive Maßnahmen weiterhin beeinträchtigt. Strafverfahren gegen Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Rechtsanwält*innen, Schriftsteller*innen, Oppositionspolitiker*innen, Studierende und Nutzer*innen sozialer Medien und diesbezügliche Verurteilungen wurden fortgesetzt (Europäische Kommission, in: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_5282; Stand: 21.02.2022).

Anfang Februar berichteten Medien, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren in der Türkei wegen dem berühmten Artikel 299, der Präsidentenbeleidigung, auf einem absoluten Rekordhoch ist. Vor Gericht landen dabei zunehmend auch Prominente - wie der Olympia-Schwimmer Derya Büyükuncu oder die Journalistin Sedef Kabas (vgl.

https://www.dw.com/de/erdogan-der-beleidigte-pr%C3%A4sident/a-60705884; Stand: 21.02.2022).

Nach Angaben des türkischen Justizministeriums wurden allein im Jahr 2020 mehr als 31.000 Ermittlungsverfahren wegen Präsidentenbeleidigung eingeleitet.

Die EU Kommission gibt an, dass bis Januar 202 mindestens 353 Journalist*innen in den letzten zweieinhalb Jahren strafrechtlich verfolgt wurden. Auch Drohungen und physische Angriffe auf Journalisten und Medienorganisationen aufgrund ihrer Arbeit setzten sich während des Berichtszeitraums fort.

Das jüngste Beispiel ist die bekannte TV-Journalistin Sedef Kabas, die am 22. Jänner nach einer regierungskritischen Äußerung in einer TV-Sendung in einer Nacht- und Nebelaktion festgenommen wurde. Sie sitzt seitdem im Gefängnis. Auf sie warten bis zu 12 Jahre Haft.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic und Christian Hafenecker, MA.

 

Die Abgeordneten Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen brachten einen Abänderungsantrag ein, dem folgende Begründung beigegeben war:

„Dem aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 folgend stellt der Schutz von Journalistinnen und Journalisten und die Sicherung der Presse- und Meinungsfreiheit ein zentrales Schwerpunktthema der österreichischen Außenpolitik dar. Seit Jahren setzt sich Österreich besonders für die Förderung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten weltweit ein. Seit längerem gibt besonders die Situation einzelner Berufsgruppen, wie u.a. die Lage von Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstlern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in der Türkei Anlass zur Sorge. So stellt etwa der Bericht der Europäischen Kommission zur Türkei 2021 zur Lage der Menschen- und Grundrechte Folgendes fest: „Großmaßstäbliche Beschränkungen der Tätigkeiten von Journalisten, Schriftstellern, Anwälten, Wissenschaftlern, Menschenrechtsverteidigern und kritische Stimmen haben sich weiterhin negativ auf die Ausübung der Grundfreiheiten ausgewirkt und zur Selbstzensur geführt. Die Weigerung der Türkei, die Urteile der EGMR umzusetzen, hat die Besorgnis über die Einhaltung internationaler und europäischer Standards durch die Justiz weiter verstärkt. Auch der Rückzug der Türkei aus dem Übereinkommen von Istanbul stellt ihr Engagement für solche Standards in Frage. In dem neuen Aktionsplan für Menschenrechte, in dem Reformen in einer Reihe von Bereichen angekündigt wurden, bleiben kritische Fragen unerwähnt“ (Europäische Kommission, in: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_5282, Stand: 3.3.2022).

Auch bei der Freiheit der Meinungsäußerung kam es laut dem Bericht zu erheblichen Rückschritten: Die Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen bezüglich der nationalen Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung sowie ihre Anwendung laufen weiterhin der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen internationalen Standards zuwider und wiesen nach wie vor Abweichungen von der Rechtsprechung des EGMR auf. Die Möglichkeit der oppositionellen Stimmen, sich Gehör zu verschaffen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurden durch den zunehmenden Druck und restriktive Maßnahmen weiterhin beeinträchtigt. Strafverfahren gegen Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Oppositionspolitiker, Studieremde und Nutzer sozialer Medien und diesbezügliche Verurteilungen wurden fortgesetzt (Europäische Kommission, in: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_5282, Stand: 3.3.2022).

Anfang Februar berichteten Medien, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren in der Türkei aufgrund von Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbesuchs, welche die Beleidigung des Präsidenten der Türkei unter Strafe stellt, auf einem Rekordhoch ist. Dabei landen auch zunehmend Journalistinnen und Journalisten vor Gericht. Die EU Kommission gibt in ihrem Bericht an, dass bis Januar 2021 mindestens 353 Journalistinnen und Journalisten in den letzten zweieinhalb Jahren strafrechtlich verfolgt wurden. In 2020 wurden Gerichtsverfahren gegen 53 Journalistinnen und Journalisten eingeleitet. Auch Drohungen und physische Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten und Medienorganisationen aufgrund ihrer Arbeit setzten sich während des Berichtszeitraums fort. Diese Entwicklungen im Bereich der Meinungs- und Medienfreiheit in der Türkei sind besorgniserregend, stellen eine Missachtung der Kopenhagener Kriterien dar und sind nicht mit dem Status eines EU- Beitrittskandidaten vereinbar.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des vorerwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen einstimmig angenommen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 03 08

                         Dr. Ewa Ernst-Dziedzic                                         Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau