1381 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 30, 32, 54, 64 und 68 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 33 und 36 bis 39

Einleitung

 

Seit dem 1. August 2021 haben BürgerInnen, Institutionen und Einrichtungen gemäß § 23b Abs. 2 GOG‑NR (BGBl. I Nr. 63/2021) die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Verfahrens zu parlamentarischen Petitionen (PET) und Bürgerinitiativen (BI) Stellungnahmen abzugeben. Zudem können sowohl die jeweilige PET oder BI als auch die einzelnen Stellungnahmen von BürgerInnen mit elektronischen Zustimmungen unterstützt werden.

Der Zeitraum für elektronische Zustimmungserklärungen erstreckt sich seither vom Einlangen bis zum Ende des gesamten parlamentarischen Verfahrens, nicht mehr nur auf den Zeitraum der Behandlung im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen.

 

Im Berichtszeitraum in der XXVII. Gesetzgebungsperiode trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu sieben Sitzungen zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Petitionen Nr. 30, 32, 54, 64 und 68 sowie die Bürgerinitiativen Nr. 33 und 36 bis 39.

Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet, die folgende Angaben enthält: Betreff, Einbringer:in, Einlangen, Behandlung im Ausschuss, vom Ausschuss angeforderte Stellungnahmen, Art der Erledigung.

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

 

In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Melanie Erasim, MSc, Fiona Fiedler, BEd, Hans Stefan Hintner, Alois Kainz, Andreas Kollross, Robert Laimer, Andreas Minnich, Nikolaus Prinz, Christian Ries, Ralph Schallmeiner, Michael Seemayer, Rudolf Silvan, Petra Wimmer, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Süleyman Zorba sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordnete Hermann Weratschnig, MBA MSc gewählt.


 

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

 

 

 

Petition Nr. 30 betr. „Naturoase statt Schotterwüste“ (31.7.2020)

 

überreicht durch den Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Andreas Kollross

7.10.2020

3.12.2020

17.3.2021

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

9.3.2022

BMK (14.10.2020)

BMDW (29.10.2020)

BMLRT  (11.2.2021)

Verbindungsstelle der Bundesländer

 (19.11.2020)

WKÖ (2.12.2020)

AK (31.5.2021)

NÖ Umweltanwaltschaft (31.5.2021)

Österr. Raumordnungskonferenz

(20.1.2022)

WWF (28.1.2022)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Eine Verschärfung des Mineralrohstoffgesetzes steht im Fokus dieser Petition, die auf einen einstimmigen Beschluss des Gerasdorfer Gemeinderats zurückgeht. Anlass für diese Initiative ist das Ansuchen eines örtlichen Betriebs auf Errichtung einer Schottergrube in der Größe von 4,9 Hektar mitten im örtlichen Naherholungsgebiet von Gerasdorf. Aufgrund der geänderten und später reduzierten Fläche wurde das bereits eingeleitete UVP-Feststellungsverfahren zurückgezogen und somit "der Bevölkerung ihr Parteistellungsrecht im Verfahren gestohlen". Mehrere andere große Firmen zeigten ebenfalls bereits Interesse an dem Gebiet und versuchen Schürfrechte oder Grundstücke zu erwerben. Die Genehmigung dieses Kiesabbaus wäre aber der Beginn der Erschließung eines insgesamt 88 Hektar großen Kies- und Schotterabbaugebietes und würde äußerst negative ökologische, klimatische und menschliche Folgen nach sich ziehen, warnen die PetentInnen. Sie drängen daher auf eine entsprechende Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes, um einen besseren Interessensausgleich zu ermöglichen, sowie auf eine Überprüfung der bestehenden Eignungszonen hinsichtlich ihrer Wirkung auf bestehende und zukünftige Wohngebiete und Naturräume.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 30 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 32 betr. „Keine Riesen-Schottergrube im Herzen Gerasdorfs“ (14.8.2020)

 

überreicht durch den Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Andreas Minnich

7.10.2020

3.12.2020

17.3.2021

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

9.3.2021

BMK (15.10.2020)

BMDW (29.10.2020)

BMLRT (11.2.2021)

Verbindungsstelle der Bundesländer

 (20.11.2020)

WKÖ (2.12.2020)

AK (31.5.2021)

NÖ Umweltanwaltschaft (31.5.2021)

Österr. Raumordnungskonferenz

(20.1.2022)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Auch diese Petition äußert starke Bedenken gegenüber der Kiesgewinnung im Herzen von Gerasdorf. Durch den Verlust riesiger Naherholungsgebiete rund um den Marchfeldkanal sowie durch Lärm- und Staubbelastung aufgrund des Abbaus und Schwerverkehrs würde die Lebensqualität der Bevölkerung stark beeinträchtigt und die Landwirtschaft zurückgedrängt werden. Die aus den 1960er Jahren stammende Definition von zur Sand- und Kiesgewinnung geeigneten Flächen sei mit dem heutigen Verständnis von Klima- und Umweltschutz nicht mehr vereinbar. Außerdem seien damals sowohl die bewohnte Fläche, als auch die Siedlungsdichte und die Einwohnerzahl viel kleiner als im Jahr 2020 gewesen. Im Rahmen einer Änderung des Mineralrohstoffgesetzes könnte festgelegt werden, dass ein Verbot der Gewinnung von grundeigenen mineralischen Rohstoffen durch Änderung überörtlicher Raumordnungsvorschriften auch nach dem 1. Jänner 1999 möglich sein soll.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen, die Petition Nr. 31 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 54 betr. „Verpflichtende Erdkabel für 110kV Leitungen“ (25.3.2021)

 

überreicht durch die Abgeordnete

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

9.3.2022

BMK (13.7.2021)

BMDW (29.9.2021)

Austrian Power Grid AG (4.8.2021)

ÖBB Infrastruktur AG (29.6.2021)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Diese Petition fordert, neu zu bauende Hochspannungsleitungen von 110 Kilovolt oder weniger unter bestimmten Voraussetzungen als Erdkabel auszuführen. Dies entspreche dem internationalen Standard, schütze das Landschaftsbild, den Boden sowie den Naturraum und minimiere Konflikte mit der Bevölkerung. Wenn die Gesamtkosten im Vergleich mit Freileitungen nicht mehr als das 2,5-Fache betragen und Naturschutzgründe nicht dagegensprechen, sollten Erdkabel verpflichtend sein. Zudem sollten bei Bau- und Betriebsbewilligungen das Landschaftsbild und Nutzungskonflikte mit beachtet werden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 54 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 64 betr. „LKW-Mautflucht beenden – StVO reformieren!“ (17.6.2021)

 

überreicht durch den Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Maximilian Lercher

7.10.2021

10.12.2021

9.3.2022

BMK (8.11.2021)

BMJ (9.11.2021)

Verbindungsstelle der Bundesländer

(28.1. & 4.2. & 2.3.2022)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Eine moderne Gesetzesgrundlage, die den Anforderungen der Bevölkerung und der Wirtschaft, aber auch übergeordneten Interessen wie jener des Klima- und Umweltschutzes gerecht wird, wird in dieser Petition gefordert. Viele Gemeinden hätten mit sogenannten Mautflüchtlingen zu kämpfen, in den eng gefassten Voraussetzungen des § 43 StVO, Fahrverbote zu erlassen, finde sich jedoch keine zur Unterbindung dieses unerwünschten Umgehungsverkehrs. Damit fehle eine gesetzliche Grundlage, die eine qualitätsvolle Lenkung des Straßenverkehrs ermögliche, was direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität vieler Menschen habe. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Erlass von Lkw-Fahrverboten seien im Sinne einer fortschrittlichen Verkehrspolitik zu präzisieren, um aktuellen Problemlagen auf einer rechtlich zeitgemäßen Basis begegnen zu können.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 64 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 68 betr. „Schluss mit dem Verstecken der Herkunftskennzeichnung“ (7.7.2021)

 

überreicht durch den Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Alois Kainz

7.10.2021

10.12.2021

9.3.2022

BMLRT (19.11.2021)

BMSGPK (6.12.2021)

AGES (22.10.2021)

Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich (13.12.2021)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Maßnahmen zum schnellen und eindeutigen Erkennen der Herkunft von Lebensmitteln fordert diese Petition. Die Regierung solle ein Konzept erarbeiten, mit dem diese Erkennbarkeit sichergestellt werden könne. Kritisiert wird im Konkreten die 2011 beschlossene Mindestschriftgröße der Herkunftskennzeichnung, die zu klein sei und durch andere Aufdrucke in den Hintergrund gerate. In der Petition wird diesbezüglich auf den Verein für Konsumenteninformation verwiesen, der von einem absichtlichen "Verstecken" des Herkunftshinweises auf der Verpackung und der Hervorhebung von irreführenden, einen Bezug zu Österreich herstellenden Hinweisen spricht. Die Menschen würden aber zunehmend wissen wollen, woher ihre Lebensmittel kommen und wie sie produziert werden, so die Petition.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 68 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

2. Bürgerinitiativen

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 36 betr. „s'Vorderland für Impf-Freiheit“ (2.7.2021)

 

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Nesensohn Mario

7.10.2021

10.12.2021

9.3.2022

BMJ (9.11.2021)

BMSGPK (15.2.2022)

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Mit der parlamentarischen Bürgerinitiative „sʼVorderland für Impf-Freiheit“ wird der Nationalrat ersucht, die Freiwilligkeit in Bezug auf Impfungen in die Verfassung zu schreiben. Es sei Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, in dem der Gleichheitsgrundsatz festgeschrieben ist, dahingehend zu ergänzen, dass auch StaatsbürgerInnen, die an ihren Körpern keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung haben durchführen lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, gegenüber anderen Personen in keiner Weise benachteiligt oder zu solchen Veränderungen gezwungen werden dürfen, so die EinbringerInnen der Bürgerinitiative.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 36 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 37 betr. „LEBEN für ALLE“ (18.8.2021)

 

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dr. Gehring Rudolf

7.10.2021

10.12.2021

9.3.2022

BMJ (10.12.2021)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Bürgerinitiative „Leben für alle“ fordert den Nationalrat auf, ein uneingeschränktes Recht auf Leben in der Verfassung zu verankern. Artikel 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes – „Die Todesstrafe ist abgeschafft“ – soll demnach folgendermaßen geändert werden: „(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben vom Beginn bis zum natürlichen Ende. Tötung auf Verlangen und aktive Sterbehilfe sind gesetzlich zu verbieten. (2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Diese „echte Schutzbestimmung“ würde für Rechtssicherheit sorgen, die insbesondere seit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2020, wonach der Straftatbestand der Hilfeleistung zum Selbstmord gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße, vonnöten sei, so die Bürgerinitiative. Entgegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sollten keine Überlegungen angestellt werden, das „Einander-Töten“ gesetzlich zu regeln, vielmehr müssten Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Verständnis für die Würde des Menschen gewährleistet werden, heißt es vonseiten dieser Bürgerinitiative weiter.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 37 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 38 betr. „Forderung einer schnellstmöglichen nationalen Zulassung

und sofortigen Empfehlung des Medikaments Ivermectin in Österreich zur

Vorbeugung oder Behandlung von COVID-19“ (11.11.2021)

 

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dr.in Brown-Rollfinke Ingrid

10.12.2021

9.3.2022

BMSGPK (7.3.2022)

AGES (31.1.2022)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Mit dieser Bürgerinitiative wird der Nationalrat ersucht, die schnellstmögliche Zulassung und sofortige Empfehlung des Medikaments Ivermectin zur Vorbeugung und Behandlung von COVID-19 sicherzustellen. Damit würde sowohl für ungeimpfte als auch für geimpfte COVID-PatientInnen eine wirksame, sichere und kostengünstige Behandlung ermöglicht werden, die der Schlüssel zur Linderung der Erkrankungsschwere und zur Vermeidung der Hospitalisierungen sowie der Notwendigkeit einer Intensivtherapie sein könnte, so die Bürgerinitiative. Das Medikament habe auch bei der Therapie von Long-COVID-Patientinnen und -Patienten Wirkung gezeigt, könne also auch dort eingesetzt werden. Aufgrund dessen solle der Nationalrat den Gesundheitsminister auffordern, auf eine beschleunigte und in weiterer Folge eine reguläre Zulassung des Medikaments hinzuwirken.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 38 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 39 betr. „Möglichkeit zur Abmeldung (Opt-out)

vom elektronischen Impfpass“ (25.11.2021)

 

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Postmann Peter

10.12.2021

9.3.2022

BMSGPK (3.2.2022)

BKA-Verfassungsdienst (3.2.2022)

Datenschutzbehörde (19.1.2022)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Eine datenschutzfreundliche Umsetzung des elektronischen Impfpasses und damit einhergehend eine Möglichkeit zur Abmeldung davon fordert diese Bürgerinitiative. Mit der verpflichtenden Nutzung des zentralen Impfregisters für alle Impfungen werde ein permanentes System etabliert, das für die im Gesetz formulierten Ziele nicht notwendig sei. Für die Optimierung der Impfversorgung und die Verfügbarkeit von Impfinformationen benötige man lediglich mehr finanzielle und personelle Ressourcen, und für die Bestimmung der Durchimpfungsraten würden anonyme Daten reichen, so die Bürgerinitiative. Zwar werde durch digitale Prozesse eine Reduktion des Aufwandes erreicht, aber auch dafür sei kein zentrales Impfregister nötig. Wünschenswert wäre eine Kopplung der Abmeldung vom elektronischen Impfpass an das ELGA-Opt-Out.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 39 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

II. Zuweisung

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 33 betr. „die Abschaffung der Deutschförderklassen und des MIKA-D Tests“ (14.12.2020)

 

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Dr. Mete Tarik, BA MA MBA MIM

17.3.2021

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

9.3.2022

BMBWF (17.5.2021)

Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in S. Schwab Universität Wien, Zentrum für Lehrer*innenbildung (26.5.2021)

Zuweisung Unterrichts­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Für die Abschaffung der Mitte 2018 beschlossenen Deutschförderklassen und der dazugehörigen Kompetenztests (MIKA-D-Test) setzt sich diese Bürgerinitiative ein, da beide Instrumente die Bildungsschwere weiter vorantreiben würden. Die Aneignung der deutschen Sprache sei für den Bildungserfolg maßgeblich entscheidend, aber der Schlüssel dafür könne nicht in der Schaffung von Parallelstrukturen sowie der Ausgrenzung mehrsprachiger Kinder aus der Regelklasse liegen, argumentieren die EinbringerInnen. Stattdessen sollten gemeinsam mit BildungsexpertInnen andere pädagogische Maßnahmen der Sprachförderung erarbeitet werden, die allen Kindern in Österreich die gleichen Bildungschancen ermöglichen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 9. März 2022 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 33 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

III. Ausschussantrag

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 30, 32, 54, 64 und 68 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 33 und 36 bis 39 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 03 09

              Hermann Weratschnig, MBA MSc                                            Michael Bernhard

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann