1382 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (1026 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2020 einen Aktionsplan „zur Unterstützung der Medien und des audiovisuellen Sektors und ihres Wandels“, COM(2020) 784 final, vorgelegt. Mit dem Aktionsplan will die Kommission zum einen rasch Schritte setzen, um der durch die COVID-19-Pandemie dramatisch gebeutelten Branche unter die Arme zu greifen. Während globale Player im 2. Quartal 2020 ihre Umsätze weltweit steigern konnten (zB Netflix um rund 25%), brachen bei TV-Veranstaltern die Werbeeinnahmen um rund 20% und bei reinen „Nachrichtenmedien“ um bis zu 80% ein. Und zum anderen soll mit einem Maßnahmenbündel die Branche zukunftsfit gemacht werden. Mit anderen Worten: Die Kommission will den digitalen und ökologischen Wandel im Mediensektor unterstützen. Völlig zu Recht wird festgehalten, dass – im Unterschied zu den globalen Playern – europäische Unternehmen die Potentiale im Bereich Datenmanagement (zB Entwicklung von personalisierten Inhalten) bislang kaum nutzen.

Auch die Österreichische Bundesregierung hat angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für heimische Medienunternehmen die bestehenden Fördermaßnahmen im Bereich der Presse und des Rundfunks im Jahr 2020 mit mehr Mittel ausgestattet sowie zusätzliche COVID-bedingte Einmalzahlungen ermöglicht.

Die erwähnte Krise hat aber nur bestehende Problemlagen der österreichischen Medienlandschaft verschärft. Diese Problemlagen hat bereits das Regierungsprogramm aufgegriffen, wo ua. festgehalten wird: „Zusätzlich sehen wir es als zentrale Aufgabe, auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung zu reagieren. Digitale Technologien verändern die Art und Weise, wie Inhalte produziert, verbreitet und konsumiert werden. Das birgt Chancen, aber auch große Herausforderungen, die völlig neue Antworten und Ansätze erfordern.“ Warum es dieser neuen Antworten bedarf, belegen ua. folgende Indikatoren bzw. Studienbefunde:

– Das Werbevolumen der klassischen Medien sinkt seit 2010 kontinuierlich (zB das Gesamtvolumen 2019 war 106 Millionen Euro niedriger als 2010) und digitale Plattformen mit ihrem Geschäftsmodell der fokussierten und adressierten Werbebotschaften legen zu – die COVID-19-Pandemie verstärkt diese Entwicklung;

– Die Gesamtauflage der Kaufzeitungen ist seit 2007 kontinuierlich zurückgegangen (minus 26% in den Jahren 2007 bis 2019) und insbesondere Qualitätszeitungen können sich mit der publizistischen Geschäftstätigkeit keine ökonomischen Spielräume eröffnen, um auf die digitalen Herausforderungen angemessen, d.h. mit gezielten Investitionen reagieren zu können;

– Der Medienkonsum hat sich in den letzten Jahren maßgeblich verändert und tut dies nach wie vor. Informationen werden zunehmend im Internet über diverse Endgeräte wie Computer, Tablets oder Smartphones abgerufen. D.h., weg von käuflich erworbenen Printmedien, hin zu Gratis-Onlineausgaben und hin zum Internet.

Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 enthält das Bekenntnis zu einer Medienpolitik, die Grundwerte wie Pluralismus, Unabhängigkeit, Medien- und Pressefreiheit sowie Innovation sicherstellt und fördert. Ebenso wird es im Regierungsprogramm als zentrale Aufgabe definiert, auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung zu reagieren. Digitale Technologien verändern die Art und Weise, wie Inhalte produziert, verbreitet und konsumiert werden. Das birgt Chancen, aber auch große Herausforderungen, die völlig neue Antworten und Ansätze erfordern.

Dementsprechend sieht das Regierungsprogramm unter dem Titel „Österreichischen und europäischen Medienstandort stärken“ vor, das Förderungswesen weiterzuentwickeln und dazu auch eine Digitalisierungsförderung einzuführen, die dem Grundsatz „Geld für Wandel“ folgend eine projektbezogene finanzielle Unterstützung nach konkret festgelegten Kriterien ermöglicht. In der Überzeugung, dass es angesichts der Herausforderungen durch die Digitalisierung eines differenzierenden und differenzierten Ansatzes zur Stärkung des Medienstandorts Österreich bedarf, sieht das Regierungsprogramm weiters auch den Ausbau und die Stärkung der Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten als zusätzlichen Beitrag zur Erleichterung der Anpassung an die digitale Medienwelt vor.

Mit dieser Novelle zum KommAustria-Gesetz und dem neuen „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ sollen österreichische Medienunternehmen im Presse- und Rundfunkbereich bei notwendigen Digitalisierungsschritten finanziell unterstützt werden.

Kompetenzgrundlage:

Es handelt sich um ein Selbstbindungsgesetz des Bundes.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriela Schwarz, die Abgeordneten Sabine Schatz, Mag. Eva Blimlinger, Henrike Brandstötter, Mag. Harald Stefan, Christian Hafenecker, MA und Mag. Agnes Sirkka Prammer, sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die beiden Änderungen dienen der Anpassung an die Vorgaben im Genehmigungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 20.12.2021 zur Geschäftszahl SA.62555(2021/N). Diesem Beschluss zufolge (vgl den Wortlaut der Z 27) ist die Beihilfe vor Projektbeginn zu beantragen. Projekte, bei denen der Beginn der Arbeiten der endgültigen Genehmigung der Beihilfe durch die Kommission vorausgeht, kommen für eine Beihilfe nicht in Betracht.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 03 09

                              Gabriela Schwarz                                                        Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann