1385 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Wissenschaftsausschusses
über den Antrag 2328/A der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Universitäten wollen auf Basis dieses Studierenden den Zugang zur Bildung verwehren, und somit das Grundrecht auf Bildung einschränken. Die Rektorin der WU Wien wollte auf Grundlage dieses Gesetzes Covid-Ungeimpfte gänzlich von der Universität verbannen. Ein in der 2. Republik noch nie dagewesener Grundrechtseingriff. Laut ‚Die Presse‘ vom 31.1.2022 melden Fachleute des Verfassungsrechts erhebliche Zweifel an, dass diese rigide Maßnahme zulässig ist. Der Ausschluss der Ungeimpften könnte den Grundrechten widersprechen.
Auch wenn diese offensichtlich grundrechtswidrige Aktion nun ‚auf Eis gelegt wurde‘, wie die WU am 17.2. bekanntgab, sind nach wie vor Zutrittsbeschränkungen auf Basis des 2. COVID-19-Hochschulgesetzes geplant. Die MedUni Wien hat sogar eine 1G-Regelung vorgesehen.
Um dem von vornherein Einhalt zu gebieten, soll das 2. COVID-19-Hochschulgesetz – bevor damit noch mehr Schaden angerichtet wird – mit Ende des Wintersemesters 2021/22 außer Kraft gesetzt werden.
Auch der grüne Regierungsverhandler Johannes Rauch forderte in einem Interview mit ‚Die Presse‘ vom 29.1.2022 das Ende dieser Corona-Sondergesetzgebung:
Und dann sind da noch die demokratiepolitischen Dinge: Die Corona-Sondergesetze haben es ermöglicht, im Erlassen von Verordnungen, im Fassen von Beschlüssen Abkürzungen zu nehmen. Ich mag nicht, dass wir uns daran gewöhnen.
Als nächster Schritt sollten die Sonderbestimmungen für Legislative und Exekutive außer Kraft treten. Regierungen und Parlamente auf allen Ebenen müssen wieder in den verfassungsrechtlichen Normalbetrieb zurückkehren.
Dass es auch ohne ‚G-Regeln‘ möglich ist einen Präsenzbetrieb durchzuführen, beweist die größte und älteste Universität des Landes. Die Universität Wien gab am Dienstag, 22.2.2022, bekannt, dass sie mit dem Beginn des Sommersemesters alle G-Regeln streicht und grundsätzlich zum Präsenzbetrieb zurückkehren wird.“
Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 09. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Martina Künsberg Sarre, Dr. Helmut Brandstätter, Mag. Eva Blimlinger, Katharina Kucharowits, Dr. Josef Smolle, Rosa Ecker, MBA, Philip Kucher und Nico Marchetti sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 03 09
Dr. Elisabeth Götze Mag. Dr. Martin Graf
Berichterstatterin Obmann