1388 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Familie und Jugend
über die Regierungsvorlage (1361 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Bei Gewährung der Familienbeihilfe sind die Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig zu überprüfen. Diese Verfahren sind im Hinblick darauf, dass viele Nachweise in Papierform zu erbringen sind, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Finanzverwaltung besonders aufwändig.
Das neue Familienbeihilfenverfahren FABIAN soll digital weiter entwickelt werden. Durch die Übermittlung von Datensätzen aus unterschiedlichen Anwendungszwecken (Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge) soll das Familienbeihilfenverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel der Novelle ist es, eine gesetzliche Grundlage im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) für die Übermittlung der Daten betreffend den genannten Personenkreis zu schaffen.
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Einrichtung einer automatisierten Übermittlung von Schüler/innendaten
- Einrichtung einer automatisierten Übermittlung von Lehrlingsdaten
Im Rahmen des Familienbeihilfenverfahrens FABIAN sollen mit den in § 2 Z 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (BilDokG 2020) genannten Bildungseinrichtungen aus den lokalen Evidenzen gemäß § 5 BilDokG 2020 im Wege der vom BMBWF betriebenen Schnittstelle zum Register- und Systemverbund nach § 1 Abs. 3 Z 2 des Unternehmensserviceportalgesetzes (USPG) und mit den Lehrlingsstellen der Wirtschaftsorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) zwei separate automatisierte Datenübermittlungen zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe mit dem Finanzamt Österreich als Datenempfänger gemäß § 46 Abs. 2 Z 5 und 6 FLAG 1967 eingerichtet werden. Für diese Datenübermittlung mit den oben genannten Stellen ist eine Rechtsgrundlage im FLAG 1967 zu schaffen.
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Carina Reiter die Abgeordneten Michael Bernhard, Petra Wimmer, Rosa Ecker, MBA sowie die Bundesministerin für für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1361 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 03 10
Carina Reiter Norbert Sieber
Berichterstatterin Obmann