1389 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 2322/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik 

Die Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Dezember 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Ziel einer zukunftsorientierten Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik. Für uns Freiheitliche ist in diesem Zusammenhang eine echte Wahlfreiheit absolut notwendig. Im Fokus steht, dass Eltern die Möglichkeit haben sollen, in den ersten Lebensjahren selbst bei ihren Kindern bleiben zu können, wenn sie das wollen. Für all jene die ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen geben möchten oder müssen, soll ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen.

Bei allen Überlegungen stehen immer die Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit im Vordergrund. Deshalb ist es auch notwendig, dass der Ausbau institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen und flexibler Betreuungsangebote gefördert wird.

Tageseltern und flexible Möglichkeiten der Kinderbetreuung sollen ausgebaut werden. Wir brauchen bedarfsorientierte und familienorientierte Kinderbetreuungsmodelle. Man muss auch für Kinder Platz haben, deren Eltern überraschend einen Arbeitsplatz finden oder kurzfristig, während des Jahres einen Betreuungsplatz brauchen. Diese flexiblen Kinderbetreuungsformen gehören unterstützt, aber auch in finanzieller Hinsicht gleichgestellt. Besonders im ländlichen Raum, bei eingeschränkten Kindergartenöffnungszeiten wäre eine beitragsfreie Inanspruchnahme von Tageseltern notwendig, um eine Wahlfreiheit gewährleisten zu können.

Auch der Ausbau von Betriebskindergärten gehört von Seiten der Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik forciert. Kinderbetreuung im eigenen Betrieb bringt viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sich Öffnungszeiten an den Arbeitszeiten der Mitarbeiter orientieren. In diesem Zusammenhang sollten auch Kooperationen von kleinen und mittleren Betrieben, zur gemeinsamen Kinderbetreuung forciert werden.

Die Corona-Maßnahmen der letzten beiden Jahre, haben nicht nur zu massiven Einschränkungen bei der individuellen und gemeinschaftlichen Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft geführt, sondern auch die Defizite im Zusammenhang von Betreuungsangeboten in Sachen Elementarpädagogik offenbart. Dazu kommt eine sich massiv verschlechternde soziale Lage auf Grund der Corona-Maßnahmen und deren Folgen (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Inflation) für viele Familien mit Kindern, die eine finanzielle Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten erschwert bzw. sogar unmöglich macht.

Nach einer zeitnahen Beendigung aller Einschränkungen sollte der dadurch gewonnene finanzielle Spielraum auch der Elementarpädagogik mit ihrer differenzierten Angebotspalette als Zukunftschance zur Verfügung stehen. Diese Angebote sollten von Bundesseite finanziert werden und somit für die Eltern als Gratis-Angebot zur Verfügung stehen. Dies soll über die Schaffung eines „Kinderbetreuungs-Schecks“ abgewickelt werden.

Das Covid-19-Zweckzuschussgesetz sollte schrittweise auslaufen, und durch ein Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz abgelöst werden. Dieses sollte die Grundlage für ein bundesweites Gratis-Angebot in der Elementarpädagogik und der Ausgabe eines „Kinderbetreuungs-Schecks“ sein.

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Ries die Abgeordneten Petra Wimmer, Mag. Sibylle Hamann, Michael Bernhard, Joachim Schnabel, Melanie Erasim, MSc, Fiona Fiedler, BEd, Barbara Neßler, Eva Maria Holzleitner, BSc, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab und der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 03 10

                           Mag. Sibylle Hamann                                                            Norbert Sieber

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann