1390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Ersten Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle für den Zeitraum 25.07.2020 bis 24.07.2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-584 der Beilagen)
Mit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes am 25. Juli 2020 wurde die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen auf neue Grundlagen gestellt. Mit diesem Bericht wird der Nationalrat erstmals über die Tätigkeit, Verfahren und Erfahrungen informiert. Vom Anwendungsbereich des Gesetzes sind die unterschiedlichsten Sektoren und Bereiche erfasst, wie beispielsweise der Gesundheitsbereich, die Energieversorgung, die chemische Industrie oder etwa die Informationstechnik. Auch besonders sensible Bereiche wurden definiert, darunter Verteidigungsgüter, 5G oder Forschung und Entwicklung in den Bereichen Impfstoffe und persönliche Schutzausrüstung. Zusätzlich hat sich der EU-Kooperationsmechanismus als geeignetes Kontrollinstrument für ausländische Direktinvestitionen erwiesen.
Betroffene Bereiche für die Verfahren waren laut Bericht beispielsweise der Gesundheitsbereich (14), Datenverarbeitung und IT-Sektor (je 6) oder Finanzen (4). Gerade die COVID-19-Krise hat den Bedarf nach Schutz der Versorgungssicherheit in besonderen, sensiblen Bereichen wie beispielsweise im Infrastruktur- und Gesundheitsbereich gezeigt. Herkunftsländer waren dabei zu einem überwiegenden Großteil die Vereinigten Staaten (31) und das Vereinigte Königreich (12).
Der Bericht enthält weiters Beiträge von Einrichtungen mit umfassenden Erfahrungen im Bereich ausländischer Direktinvestitionen in Österreich, und zwar der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Austrian Business Agency (ABA).
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen.
Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Dipl.-Ing. Andrea Holzner die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Mag. Gerald Loacker, Dr. Christoph Matznetter und Erwin Angerer sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Ersten Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle für den Zeitraum 25.07.2020 bis 24.07.2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-584 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 03 10
Dipl.-Ing. Andrea Holzner Peter Haubner
Berichterstatterin Obmann