1394 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 2325/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto“

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit dem 1. Juli 2016 besteht das gesetzliche Angebot eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Um dieses aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtigen und richtigen Angebots auch konsumentenschutzpolitisch evaluieren und begleiten zu können, benötigt man umfassende statistische Grundlagen, die derzeit nicht vorhanden sind.

Konsumentenschutzminister Dr. Wolfgang Mückstein übermittelte folgende Antworten in der Anfragebeantwortung 7425/AB-Statusbericht Basiskonto 2021:

(…) Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betont, dass die entsprechende Datenerhebung bei der FMA stattfindet und sämtliche Daten freundlicherweise von dort stammen. Die FMA hat allerdings keine Daten zur Gesamtzahl der Basiskonten. Der FMA werden halbjährlich die Zahl der eröffneten Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonten) gemeldet; weder die Gesamtzahl noch eine Zahl zu Schließungen von Basiskonten sind meldepflichtig.

Zwischen 1.7.2016 und 30.6.2021 wurden der FMA die Eröffnung von 23.218 Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) gemeldet. Die Verpflichtung zur Datenerhebung durch die FMA begann erst ab dem Jahr 2017. Zu beachten ist, dass die Meldung zum 2. Halbjahr 2016 seitens der Kreditwirtschaft auf freiwilliger Basis erfolgte.

Zur Entwicklung der Anzahl der Basiskonten ist zunächst darauf zu hinzuweisen, dass die FMA nicht über eine Gesamtzahl der Basiskonten verfügt. Der FMA werden halbjährlich die Zahl der eröffneten Basiskonten gemeldet, weder die Gesamtzahl noch eine Zahl zu Schließungen von Basiskonten sind meldepflichtig.

Zwischen 30.6.2016 und 30.06. 2021 wurden insgesamt 466 Anträge auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt. Die Gründe sind der FMA nicht bekannt (…)

Um diese statistischen Lücken betreffend die Gesamtzahl an Basiskonten, die Zahl an Schließungen von Basiskonten und die Gründe für die Ablehnung der Eröffnung von Basiskonten zu schließen, erscheint eine entsprechende Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetzes sinnvoll und notwendig.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Walter Rauch die Abgeordneten Klaus Köchl, MMag. Katharina Werner, Bakk., Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Mag. Georg Bürstmayr und Elisabeth Feichtinger, BEd BEd sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Clemens Stammler gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 03 10

                             Clemens Stammler                                                                Peter Wurm

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann