1396 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1627/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesreparaturbonus

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bundeshauptstadt Wien hat einen sogenannten „Wiener Reparaturbonus“ eingeführt. Damit wird nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein soziales und konsumentenschutzpolitisches Ziel verfolgt. Einerseits wird im Wiener Gewerbe eine zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generiert und es werden Arbeitsplätze gesichert. Andererseits wird das Bewusstsein für eine ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.

Förderprogramm „Wien repariert's - Der Wiener Reparaturbon“

2 Aktionszeiträume:

                1. März bis 30. Juni 2021

                1. September bis 12. Dezember 2021

Frist: Der Wiener Reparaturbon muss innerhalb einer bestimmen Frist bei einem der teilnehmenden Betriebe eingelöst werden. Das Verfallsdatum finden Sie auf Ihrem persönlichen Bon.

Förderbetrag: Gefördert werden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro.

Der Förderbetrag wird sofort vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Reparaturbon herunterladen

Video: Der Wiener Reparaturbon - Anleitung auf YouTube

Wiener Reparaturbon

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Reparatur leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Damit reparieren finanziell attraktiver wird, kann der Wiener Reparaturbon bei Betrieben des Reparaturnetzwerks Wien, die am Förderprogramm teilnehmen, innerhalb der Aktionszeiträume eingelöst werden. Gefördert werden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro.

Der Förderbetrag wird sofort von der Rechnung abgezogen. Sie müssen keine mühsamen Anträge zur Auszahlung stellen.

Was bringt der Reparaturbon?

Im ersten Aktionszeitraum von 21. September bis 14. Dezember 2020 wurden mehr als 8.000 Gegenstände mit einem Reparaturbon wieder in Stand gesetzt und somit rund 190 Tonnen CO2 gespart.

Die verlängerte Nutzungsdauer von Gegenständen trägt nicht nur zum Umweltschutz bei. Der Wiener Reparaturbon stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe, hebt die Wertschöpfung in Wien, sichert Arbeitsplätze und fördert das Bewusstsein für einen ressourcenschonenden Lebensstil.

Reparieren macht sich aus ökologischer Sicht bezahlt

Eine Reparatur spart im Durchschnitt 24 Kilogramm CO2-Äquivalente. Eine Waschmaschine, die etwa 70 Kilogramm wiegt, verbraucht von der Herstellung bis zur Entsorgung rund 1.400 Kilogramm an Material. Das ist das 20-fache des Eigengewichts und etwa so schwer wie ein Mittelklassewagen. Selbst unter Berücksichtigung des geringeren Energieverbrauchs eines neuen Gerätes rechnet sich der Ersatz einer alten Waschmaschine aus ökologischen Gesichtspunkten frühestens nach 17 bis 23 Jahren.

Würde man die Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones im EU-Raum um nur 1 einziges Jahr verlängern, könnten rund 4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Das wäre dieselbe Einsparung, die man erreichen würde, wenn plötzlich 2 Millionen Autos weniger auf den Straßen unterwegs wären.

Aufbauend auf den Erfahrungen des „Wiener Reparaturbonus“ sollte daher auch auf Bundesebene ein Bundesreparaturbonus zur Ankurbelung der Wirtschaft geschaffen werden. Um die Corona-Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise zu überwinden, soll dieser mit einem Förderbeitrag von 1.000,- Euro angesetzt werden.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 20. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Ries die Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Felix Eypeltauer, Dr. Elisabeth Götze und Klaus Köchl sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 10. März 2022 hat der Ausschuss für Konsumentenschutz den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Meri Disoski und Klaus Köchl das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Clemens Stammler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 03 10

                             Clemens Stammler                                                                Peter Wurm

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann