1406 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 2334/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Nach § 37b Abs. 4 AMSG darf eine Kurzarbeitsbeihilfe zunächst nur für die Dauer von sechs Monaten gewährt werden, wobei Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer des Beihilfenbezuges von 24 Monaten möglich sind. Darüber hinausgehende Verlängerungen sind nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.
Bei der Kurzarbeitsbeihilfe ist ein deutlicher Rückgang der Inanspruchnahme der Kurzarbeit feststellbar. Dennoch ist das Instrument für einige Betriebe – bedingt durch eine Übergangsphase zur vollständigen wirtschaftlichen Erholung – noch notwendig.
Aus diesem Grund soll klargestellt werden, dass gewährte Beihilfen aufgrund einer pandemiebedingten Kurzarbeit auch ohne besondere Begründung über die Dauer von 24 Monaten hinaus, jedoch längstens bis 31. Mai 2022 verlängert werden können.
Betriebe, die über diesen Zeitraum hinaus Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen, können diese nach der bisherigen Regelung nur bei Vorliegen besonderer Umstände in anderem Begründungszusammenhang (insbesondere Elementarereignisse, wie Brand, Unfall oder Naturkatastrophe) verlängern.
Aufgrund der Aufhebung fast aller pandemiebedingten, wirtschaftlichen Einschränkungen und der damit einhergehenden positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt läuft die erhöhte COVID-19-Kurzarbeit Ende März 2022 aus und ist von der gegenständlichen Verlängerung nicht mitumfasst.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 16. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Graf die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Mag. Gerald Loacker und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 03 16
Tanja Graf Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann