1408 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2241/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kreditvergabe an Pensionist*innen 

Die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Immer wieder kommt es vor, dass Pensionist* innen trotz ausreichender Sicherheiten keinen Kredit mehr ab einem bestimmten Alter erhalten. Die Rechtslage in Österreich betreffend Wohnimmobilienkredite für Verbraucher ist einerseits durch die EU-Richtlinie 2014/17/EU grundsätzlich festgelegt und wurde in Österreich durch das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz umgesetzt. In Österreich bedeutet dies, dass Kredite, die mit Wohnimmobilien gesichert sind, zu Lebzeiten der Kreditnehmer vollständig zurückgezahlt werden müssen. Wenn dies nicht möglich ist, werden keine Kredite vergeben.

In Deutschland hingegen wurde durch das Bundesministerium der Finanzen und durch das Bundesministerium der Justiz eine ‚Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung‘ erlassen, die in § 4 Abs. 3 u.a. folgende Regelung enthält:

‚die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt, [kann] unberücksichtigt bleiben, wenn

1. wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer zu Lebzeiten den jeweils fälligen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem lmmobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehen, voraussichtlich vertragsgemäß nachkommen wird, und

2. der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehensnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem lmmobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehenden Verbindlichkeiten und eventuellen Verwertungskosten bietet.‘

Eine derartige Rechtslage sollte auch in Österreich Gültigkeit erlangen. Dies würde es ermöglichen, Kredite - bei vorhandenen Sicherheiten durch Immobilien - auch dann zu vergeben, wenn der Kreditnehmer vor Rückzahlung aller Raten allenfalls verstirbt. Nachdem die Rechtsgrundlage in beiden Staaten eine EU-Richtlinie bildet, spricht auch nichts dagegen, in Österreich eine entsprechende Regelung wie in Deutschland zu erlassen.

Die Möglichkeit einer Kreditaufnahme für Seniorinnen und Senioren ist nicht nur bereits jetzt in vielen Fällen wichtig (z.B. Einbau eines Treppenliftes, Umbau auf ein barrierefreies Bad etc.) sondern wird auch in naher Zukunft durch die Energiewende, d.h. den Umstieg auf erneuerbare Energie, noch wichtiger (z.B. Austausch von Gas- und Ölheizungen).

Viele Seniorinnen und Senioren können sich aber gerade diese – dann auch gesetzlich vorgeschriebenen - Investitionen nicht leisten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Seemayer die Abgeordneten Norbert Sieber, Mag. Klaus Fürlinger, Peter Wurm und Alois Stöger, diplômé.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschloss mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, dagegen: S, F, N), dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Norbert Sieber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 03 16

                                 Norbert Sieber                                                                 Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann