1411 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2229/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung

Die Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die COVID-19-Krise hat zu einer nachhaltigen Störung der österreichischen Wirtschaft geführt. Die COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung haben zur Folge, dass sich noch immer eine große Zahl von Arbeitnehmern in Kurzarbeit befindet bzw. beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos gemeldet ist und hunderttausende kleine und mittlere Unternehmer in ihrer Existenz massiv bedroht sind.

Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage bessert, sind viele Bürgerinnen und Bürger finanziell bedroht: Laut Standard vom 21. Dezember 2021 kommt mit der wirtschaftlichen Erholung die Inflation zurück. Und weiter:

‚3,6 Prozent betrug die Inflation im Oktober in Österreich. Das ist ein Zehnjahreshoch. Die Preiserhöhungen bei Treibstoffen, Energie und Rohstoffen haben auch die Inflation im Jahresverlauf angetrieben. Und zwar deutlicher, als das erwartet worden war. In Österreich stieg die Teuerungsrate im Oktober auf 3,6 Prozent und erreichte damit ein Niveau wie zuletzt im November 2011. In Deutschland kletterte die Inflation im Oktober auf 4,5 Prozent und damit auf den höchsten Wert seit August 1993.

Experten sind sich nun uneins darin, ob dieser Preisanstieg ein nachhaltigeres Thema sein wird oder ob es sich aufgrund der aktuellen Lage, die von Lieferengpässen und einem Nachfrageboom gekennzeichnet ist, um ein vorübergehendes Preisphänomen handelt. Für ein rasches Ende des Preisanstiegs gibt es derzeit jedenfalls wenig Anzeichen.

Gabriel Felbermayr, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo), rechnet mit einem dauerhaft höheren Inflationsdruck. Zwar gebe es in den aktuellen Inflationsraten ohne Frage temporäre Effekte. ‚Dennoch muss man davon ausgehen, dass die Teuerung nicht zu Raten zurückkehrt, wie wir sie mal hatten mit zwischen einem halben und eineinhalb Prozent‘, sagt der Ökonom.

Felbermayr geht davon aus, dass in einzelnen Sektoren - etwa Heizenergie oder Lebensmittel - die Preiserhöhungen sehr viel höher ausfallen können als in anderen Segmenten. ‚Das trifft dann in höherem Maße Haushalte mit niedrigem Einkommen, die mehr konsumieren als Hochverdiener‘, sagt der Wifo-Chef. ...

Die Inflationsrate lag im Corona-Krisenjahr 2020 in Österreich noch bei 1,4 Prozent. Seit Mai 2021 begann die Teuerungsrate zu steigen und erreichte im September mit 3,3 Prozent bereits ein Zehnjahreshoch.‘

Im Zuge der Corona-Krise kann es folglich zu überfallsartigen Teuerungssprüngen kommen. Große Teile der Bevölkerung, die durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder eine schwindende Existenzgrundlage ohnehin bereits unter Druck geraten sind, werden dadurch weiter in eine soziale Notlage gebracht.

Ein staatliches Preismonitoring und damit ein Inflationsstopp muss daher insbesondere zum Schutz von Konsumenten eingeführt werden. Damit gilt es zu verhindern, dass Preiserhöhungen und eine entsprechende Inflation diese Gruppen, die bedingt durch COVID-19-Maßnahmen mit fehlendem Teuerungsausgleich bei Lohnanpassungen, Lohn- und Gehaltsreduktionen durch Kurzarbeit oder Einkommenseinbußen in Folge von Arbeits- und Beschäftigungslosigkeit besonders benachteiligt und damit in soziale Existenzbedrohung gebracht werden.

Es soll daher ein Preismonitoring angeführt werden, angelehnt an die Lohn- und Preiskommission (1957-1994), aber in einer modernen Art und Weise. Das heißt, der Ausschuss Konsumentenschutz hat hier eine politische Agenda und die Sozialpartner arbeiten auf Expertenebene mit.

Grund für eine solche Maßnahmen ist, dass COVID-19-Maßnahmen zu Marktverzerrungen führen können, die zu Lasten von Arbeitnehmer und Konsumenten gehen. Aber auch Produzenten können Opfer sein, wenn etwa einige wenige Handelsunternehmen die Preise bestimmen. Wenn sie etwa der Landwirtschaft wenig für ein Produkt bezahlen, aber als Monopolisten oder Oligopolisten die Macht haben, den Konsumenten hohe Endverbraucherpreise zu diktieren.

Es braucht daher einen Maßnahmenmix, um einen Inflations- bzw. Teuerungsstopp zu gewährleisten. Das heißt, Maßnahmen des Staates, beschlossen vom Ausschuss für Konsumentenschutz, bei denen die Preise für ausgewählten Güter in einem bestimmten Zeitraum behördlich festgelegt und nicht erhöht werden dürfen.

Im Focus dieser Maßnahmen soll ein abzubildender COVID-19-Warenkorb sein, der die Preise für Waren und Dienstleistungen, wie etwa Lebensmittelpreise, Hygieneartikelpreise, Mietpreise, Heizkostenpreise, Spritpreise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Verkehr usw. beinhaltet.

Die abzubildenden Daten für den COVID-19-Warenkorb liefert die Statistik Austria einmal pro Monat.

Ergeben sich hier deutliche Abweichen bei einzelnen Endverbraucherpreisen, das heißt mehr als zehn Prozent bei einzelnen Waren und Dienstleistungen, dann hat der zuständige Konsumentenschutzminister den Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats damit zu befassen.

Der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats hat dann entsprechende Beschlüsse zu fassen, um den Konsumentenschutzminister mit der Erlassung eines Preisstopps zu beauftragen.

Als Varianten für diesen zu beschließenden Preisstopp soll eine Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Tagen je nach Anlassfall möglich sein.

Im Zeitraum des befristeten Preisstopps sollen COVID-19-Maßnahmen, die in Österreich aber auch im Verhältnis zu anderen relevanten Handels- und Wirtschaftspartnern zur Inflation geführt haben, nach Maßgabe ausgesetzt bzw. gänzlich abgeschafft werden.

Auch der Treibstoffpreis ist in den letzten Wochen und Monaten sind massiv gestiegen und haben mittlerweile ein Niveau erreicht, das eine enorme Belastung für die Bevölkerung, vor allem aber für die vielen Pendler, darstellt. Die tägliche Fahrt zur Arbeit wird eine steigende finanzielle Belastung; Öffentliche Verkehrsmittel sind aufgrund des fehlenden bedarfsgerechten Angebots bzw. aus zeitlichen Gründen keine sinnvolle Alternative.

Die Treibstoffpreise sind ein maßgeblicher Preistreiber für die Inflation. Im Vergleich zum November 2020 mussten Autofahrer für Super um 36%, für Diesel um 42% mehr bezahlen, d.h. eine durchschnittliche Tankfüllung mit Super kostete im November 2021 um über 19 Euro mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres, bei Diesel um rund 21 Euro mehr.

Ein deutliches Sinken der Treibstoffpreise ist in der nächsten Zeit nicht zu erwarten, vielmehr ist ein weiterer Preisanstieg zu befürchten. Es ist daher dringend erforderlich, dass der Staat aktiv wird, um diese enorme Treibstoffpreiserhöhung wirksam zu stoppen.“

Da die Steuerreform keinerlei Maßnahmen setzt, um die oben angeführten Maßnahmen umzusetzen sowie auch nicht geeignet ist, der Inflation bzw. den steigenden Treibstoffpreisen gegenzusteuern, stellen die unterfertigten Abgeordneten den gegenständlichen Entschließungsantrag.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. Februar 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Walter Rauch, Tanja Graf, Rebecca Kirchbaumer, Mag. Gerald Loacker und Mag. Verena Nussbaum. Die Verhandlungen wurden vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. März 2022 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschloss mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, dagegen: S, F, N), dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Ernst Gödl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 03 16

                               Mag. Ernst Gödl                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann