1413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1781/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Ministeriumsbezeichnung wird angepasst.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 erstmals in Verhandlung genommen. In der Debatte meldete sich die Berichterstatterin Abgeordnete Bedrana Ribo, MA zu Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 16. März 2022 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Josef Smolle und Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Aufgrund der Neuausrichtung der Teststrategie sollen ab dem 9. April 2022 durch die Apotheken wieder SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung an die bezugsberechtigten Personen (dies sind die nach dem ASVG krankenversicherten Personen und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen, sofern diese vor dem 1. Jänner 2012 geboren wurden) abgegeben werden können, wobei jeweils eine Packung zu fünf Stück auf Rechnung der ÖGK abgegeben werden darf.

Für die Abwicklung erhalten die Apotheken ein pauschales Honorar in Höhe von zehn Euro pro abgegebener Packung. Damit sind der gesamte logistische Aufwand und die Kosten für die Distribution durch den Großhandel, die Konfektionierung, die Beratung sowie die Bereitstellung einer schriftlichen Kundeninformation abgegolten.

Die Verrechnung der Honorare nach dieser Bestimmung erfolgt seitens der öffentlichen Apotheken im Wege der Pharmazeutischen Gehaltskasse an die ÖGK. Der ÖGK sind die tatsächlichen Kosten für die Honorare sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen durch den Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 03 16

                             Ralph Schallmeiner                                                            Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann