1414 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (1781/A) der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 16. März 2022 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der jeweils eine Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz und zum Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Im Zusammenhang mit der Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch den Antrag 1781/A sollen auch die übrigen Sozialversicherungsgesetze (GSVG, BSVG und B-KUVG) eine Anpassung erfahren:

Aufgrund der Neuausrichtung der Teststrategie sollen ab dem 9. April 2022 durch die Apotheken wieder SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung an die bezugsberechtigten Personen (dies sind die nach den Bundesgesetzen krankenversicherten Personen und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen, sofern diese vor dem 1. Jänner 2012 geboren wurden) abgegeben werden können, wobei jeweils eine Packung zu fünf Stück auf Rechnung der gesetzlichen Krankenversicherungsträger abgegeben werden darf.

Für die Abwicklung erhalten die Apotheken ein pauschales Honorar in Höhe von zehn Euro pro abgegebener Packung. Damit sind der gesamte logistische Aufwand und die Kosten für die Distribution durch den Großhandel, die Konfektionierung, die Beratung sowie die Bereitstellung einer schriftlichen Kundeninformation abgegolten.

Die Verrechnung der Honorare erfolgt seitens der öffentlichen Apotheken im Wege der Pharmazeutischen Gehaltskasse an die gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Den Krankenversicherungsträgern sind die tatsächlichen Kosten für die Honorare sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen durch den Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Josef Smolle und Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 03 16

                             Ralph Schallmeiner                                                            Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann