1415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 2350/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 08. März 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Durch diesen Initiativantrag werden redaktionelle Anpassungen des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes vorgenommen. In § 1b Abs. 1 Satz 3 wird der Ausdruck ‚vorherigen‘ durch den grammatikalisch richtigen Ausdruck ‚vorheriger‘ ersetzt. Inhaltliche Änderungen sind mit diesem Antrag nicht verbunden.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 16. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Josef Smolle und Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Durch diesen Initiativantrag werden redaktionelle Anpassungen des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes vorgenommen. In § 1b Abs 1 Satz 3 wird der Ausdruck ‚vorherigen‘ durch den grammatikalisch richtigen Ausdruck ‚vorheriger‘ ersetzt.
Weiters soll durch diesen Initiativantrag die finanzielle Sicherstellung der an die epidemiologischen Verhältnisse angepassten Teststrategie erfolgen, nämlich die Leistung für den entstandenen Mehraufwand von Ländern und Gemeinden, der durch die Abgabe von fünf SARS-CoV-2-Antigentests pro Person und Monat durch öffentliche Apotheken bei Personen entsteht, die nicht bei gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert sind, sondern bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 03 16
Ralph Schallmeiner Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann