Entschließung
betreffend Berücksichtigung der Kosten, die im Vollzug des Staatsbürgerschaftsgesetz wegen der Novellierung des § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz entstehen wird
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich für die Jahre ab 2024 die Mehrkosten, die durch den Vollzug der Bestimmungen über Sondererwerbstatbestände für Personen, die im NS-Regime verfolgt wurden und ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, sowie deren Nachfahren anhand konkreter und nachvollziehbarer Berechnungen sowie Prognosen zu berücksichtigen.