1425 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1424 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (40. KFG-Novelle)

Der Entwurf der 40. KFG-Novelle enthält folgende Schwerpunkte:

1.     Es sollen bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, ausdrücklich für unzulässig erklärt werden. Damit soll die Kontrolle und das Einschreiten der Kontrollorgane erleichtert werden.

2.     Weiters wird der Strafrahmen im KFG generell stark angehoben und speziell für solche Delikte wird auch eine Mindeststrafe eingeführt, damit die abschreckende Wirkung erhöht wird.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. April 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Klaus Köchl, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Johannes Margreiter, Dietmar Keck, Johannes Rauch, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Franz Leonhard Eßl sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc und Andreas Ottenschläger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zur Sicherstellung des frühestmöglichen Inkrafttretens der genannten Bestimmungen wird das Inkrafttreten mit Ablauf des Tages der Kundmachung festgelegt.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc und Andreas Ottenschläger mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 04 05

                         Andreas Ottenschläger                                                    Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann