1433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 2397/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Die Pandemie ist nicht zu Ende – Kulturhilfen sind weiter nötig"

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. März 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit mehr als zwei Jahren stemmt sich der Kulturbetrieb gegen die Corona-Pandemie: Veranstaltungen werden abgesagt oder verschoben, Theater geschlossen, Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit geschickt und das Publikum unterschiedlichen Testregimes unterworfen. Inmitten einer Hochinzidenzphase hat nun die Bundesregierung die Pandemie für beendet erklärt und die Schutzmaßnahmen weitgehend aufgehoben. Da sich eine Pandemie jedoch nicht per Erklärung beenden lässt, erreichen die Infektionszahlen seitdem neue Rekorde. Wie die weitere Strategie der Bundesregierung - vor allem auch in Hinblick auf den Herbst, wo möglicherweise neue Infektionswellen drohen - aussieht, ist nicht bekannt.

Kulturarbeiter*innen haben angesichts der Öffnung gemischte Gefühle. „Bei aller Freude darüber geht es aktuell fast zu schnell“, stellten Hannah Crepaz und Helene Schnitzer von den Tiroler Kulturinitiativen beispielsweise fest und verwiesen auf zahlreiche ungeklärte Probleme[1]. Unklar sei beispielsweise, was passiere, wenn die Hälfte eines Festival-Teams ausfalle. Bemängelt wird auch die nach wie vor fehlende Planungssicherheit und unklare Verordnungen. Nicht abschätzbar sei auch das Verhalten des Publikums. Helene Schnitzer verweist hier auf eine Studie aus England, die zeige, dass rund ein Drittel des Publikums erst wiederkommen wolle, wenn es wirklich sicher sei. Daher stelle sich die Frage, ob sich angesichts fehlenden Publikums alle Veranstaltungen „finanziell tragen“. Besonders Leidtragende sind hier Kulturinstitutionen, die nicht durch eine fixe Basisabgeltung abgesichert sind, sondern sich vorrangig über Projekte finanzieren. Und selbst große Institutionen, wie die Bundesmuseen rechnen damit, dass es mehrere Jahre dauern wird, bis ähnliche Publikumszahlen wie vor der Pandemie wieder erreicht werden können.

Großteils zum Nachteil von Künstler*innen stellt sich nach wie vor die aktuelle Vertragslage dar. Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen stehen Absagen und Verschiebungen immer noch auf der Tagesordnung. Bei Verschiebungen erhalten Künstler*innen vorerst keine Gage, auch bei Absagen entfällt oftmals die Entlohnung. Ebenfalls versuchen Veranstalter*innen durch eine sehr späte Ausstellung von Verträgen etwaigen Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Damit wird das wirtschaftliche Risiko aufgrund der Pandemie auf die einzelnen Künstler*innen abgewälzt. Daher muss bei den Verträgen stärker auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers abgestellt werden. Es braucht zumindest bei geförderten Institutionen Musterverträge oder -klauseln, wie eine faire Vertragsgestaltung gelingen kann und die Fürsorgepflicht gegenüber den Künstler*innen besser gelebt werden kann. Darüber hinaus müssen auch Wiederaufnahmen unterstützt werden, sollten Werke pandemiebedingt nicht oder verkürzt gezeigt worden sein.

Für all diese Probleme hat die Bundesregierung bisher keine langfristige Strategie präsentiert. Im Gegenteil: Fast alle Hilfen, die zahlreiche Kulturbetriebe und Künstler*innen in den letzten beiden Jahren über Wasser gehalten haben, laufen Ende März 2022 aus, beispielsweise der Härtefallfonds, der Überbrückungsfonds der SVS oder der NPO-Fonds. Keinesfalls darf man jedoch Künstler*innen und Kulturinstitutionen in dieser nach wie vor schwierigen Situation im Stich lassen. In vielen Bereichen des Kulturlebens erfolgen Planungen langfristig, daher ist mit Auswirkungen noch in den nächsten Jahren zu rechnen. Eine längerfristige Strategie und die Verlängerung von Hilfen in einer adäquaten Höhe – zuletzt wurden an Künstler*innen lediglich 600 € pro Monat ausbezahlt – ist unabdingbar.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. April 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Maria Großbauer und Mag. Julia Seidl sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Maria Großbauer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 04 07

                              Maria Großbauer                                                         Mag. Eva Blimlinger

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau



[1] APA 0018 vom 12.03.22