1434 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 2398/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung von Nachteilen im Künstler-Sozialversicherungsfonds aufgrund pandemiebedingter Einnahmenausfälle

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. März 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Künstler*innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) hat zum Ziel, durch Zuschüsse zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung die soziale Absicherung von Kunstschaffenden zu verbessern. Im Jahr 2022 kann maximal ein Zuschuss von € 1.896,00 gewährt werden. Für den Zuschuss müssen jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden. Schon seit der Gründung des Fonds stellt dabei die untere Einkommensgrenze immer wieder ein Problem dar. So sind im Jahr 2022 Einkünfte oder Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit in der Höhe von 5.830,20 € für den Bezug nachzuweisen.

Seit der Gründung des Fonds im Jahr 2000 wurden in mehreren Schritten Ausnahmeregelungen zur Erreichung der unteren Einkommensgrenze zum Erhalt der Zuschüsse geschaffen. Seitdem können beispielsweise Einkünfte aus unselbständiger künstlerischer Tätigkeit oder künstlerischer Nebentätigkeit in die Mindesteinkünfte oder Mindesteinnahmen eingerechnet werden. Gleiches gilt für Stipendien und Preise. Darüber hinaus wurde eine Bonusjahre-Regelung geschaffen: Wird die Mindestgrenze auch unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Regelungen nicht erreicht, so gibt es fünf „Bonusjahre“. D.h. in den ersten fünf Jahren, in denen die erforderlichen Mindesteinkünfte bzw. Mindesteinnahmen nicht vorliegen, kann der Zuschuss dennoch bezogen werden. Durch diese Ausnahmen konnte eine wesentliche Reduktion der Rückzahlung von Beitragszuschüssen erreicht werden.

Durch die Pandemie seit dem Jahr 2020 hat sich die ohnehin prekäre Lage vieler Künstler*innen noch verschlechtert. Durch Absagen und Schließungen fielen zahlreiche Veranstaltungen und Aufführungen aus, Messen konnten nicht stattfinden, Lesungen wurden verunmöglicht und Museen geschlossen. Dadurch reduzierten sich künstlerische Einkommen massiv und wurden auch die Möglichkeiten neue Projekte anzubahnen wesentlich eingeschränkt. Selbst wenn sich die Situation etwas entspannt hat und Theater, Konzerthallen und Museen derzeit zumindest offen haben, ist noch lange keine Normalität erreicht. Auch die Infektionszahlen gehen aktuell durch die Decke, daher ist mit weiteren Absagen und Ausfällen zu rechnen. Das bedingt, dass auch in den nächsten Jahren die künstlerischen Einkommen weit unter den Erwartungen bleiben werden.

In Künstler*innenkreisen macht sich angesichts der tristen finanziellen Situation die Angst breit, dass längerfristig massive Nachteile im KSVF durch die geringen Einnahmen in den Pandemiejahren drohen, da Künstler*innen dadurch oftmals die untere Einkommensgrenze nicht erreichen. Und selbst wenn die Pandemiejahre durch Bonusjahre überbrückt werden können, fehlen diese dann in Zukunft, sollte das künstlerische Einkommen aus anderen Gründen einbrechen. Künstler*innen sind durch Covid-19 völlig unverschuldet in die Krise geraten, viele stehen vor den Scherben ihrer Existenz. Es ist daher Aufgabe der Politik, die Regelungen im Künstler-Sozialversicherungsfonds so anzupassen, dass sich die Pandemie nicht negativ auf die Möglichkeit, den Zuschuss zur Sozialversicherung zu erhalten, auswirkt.

Dabei kann an unterschiedlichen Stellschrauben gedreht werden.

                                  - Erstens könnte das Erfordernis der unteren Einkommensgrenze zumindest für die Pandemiejahre ausgesetzt werden.

                                  - Eine weitere Möglichkeit wäre, die Anzahl der Bonusjahre um die Pandemiejahre zu erhöhen.

                                  - Ebenfalls Erleichterung bringen würde, wenn ausgezahlte Covid-Hilfen zum künstlerischen Einkommen gezählt werden (ähnlich Stipendien und Preise).

Diese Änderungen sind rasch umsetzbar und verhindern langfristig Rückforderungen. Darüber hinaus hat die Pandemie aber auch generell die Verletzlichkeit des Kunstbetriebes und vor allem der finanziellen Situation von Künstler*innen gezeigt. Wie durch ein Brennglas wurden bereits lange bestehende Probleme sichtbar gemacht und verschärft. Daher gilt es auch, generell die Frage zu stellen, wie allgemein die soziale und finanzielle Absicherung von Künstler*innen verbessert werden kann. Aus diesem Blickwinkel sollte ein Reformprozess gestartet und auch das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz novelliert werden. Wesentliche Punkte wären dabei ein generelles Überdenken der unteren Einkommensgrenze, die Ausweitung des Bezieher*innenkreises und eine langfristige Sicherung der Finanzierungsgrundlage des Fonds. Auch im Sozialversicherungsrecht bräuchte es dringend Anpassungen, um den oftmals hybriden Beschäftigungsverhältnissen, die zwischen selbständiger Tätigkeit und Angestelltenverhältnissen wechseln, gerecht zu werden.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. April 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek, die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Maria Großbauer und Mag. Julia Seidl sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, G, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 04 07

              Hermann Weratschnig, MBA MSc                                         Mag. Eva Blimlinger

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau