1438 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2066/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. April 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kira Grünberg, Rudolf Silvan, Dr. Josef Smolle, MMag. Katharina Werner, Bakk. und Mag. Gerald Hauser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre haben gezeigt, dass niedrigere Temperaturen die Verbreitung von SARS-CoV-2 begünstigen, so dass die Verlängerung des COVID-19-Maßnahmengesetzes über den nächsten Winter hinaus, nämlich bis zum 30. Juni 2023, notwendig ist.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des soeben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 04 21

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann