1439 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2421/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 2022 geändert werden

Die Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. März 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Zu § 124b Z 395:

Aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten soll das Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50 % erhöht werden. Weiters soll der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht werden. Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, soll der in diesem Zeitraum zu erstattende Betrag (SV-Rückerstattung, SV-Bonus) um 100 Euro erhöht werden. Demnach erhöht sich der zu erstattende Betrag im Kalenderjahr 2022 um 60 Euro und im Kalenderjahr 2023 um 40 Euro.

Um die Entlastung möglichst früh wirksam werden zu lassen, sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die höheren Werte so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. August 2022, mittels einer Aufrollung gemäß § 77 Abs. 3 zu berücksichtigen, damit diese in den jeweiligen Lohnzahlungszeiträumen steuermindernd wirken.

Zu Artikel 2 (Änderung des Erdgasabgabegesetzes):

Zu § 8 Abs. 6:

Im Hinblick auf die stark gestiegenen Energiepreise soll zur Entlastung der Unternehmen und zur Abmilderung sozialer Härten die Erdgasabgabe für einen begrenzten Zeitraum auf das nach der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie 2003/96/EG, ABl. Nr. L 283 vom 31.10.2003, S. 51 zulässige Mindestbesteuerungsniveau gesenkt werden.

Zu Artikel 3 (Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes):

Zu § 7 Abs. 11 und 12:

Im Hinblick auf die stark gestiegenen Energiepreise soll zur Entlastung der Unternehmen und zur Abmilderung sozialer Härten die Elektrizitätsabgabe für einen begrenzten Zeitraum auf das nach der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie 2003/96/EG zulässige Mindestbesteuerungsniveau gesenkt werden.

Zu Artikel 4 (Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022):

Zu § 7a samt Überschrift und § 63 Abs. 8:

Die im Hinblick auf hohe Energiepreise und allgemein gestiegene Kosten für den Einkauf von Betriebsmitteln angespannte Liquiditätssituation land- und forstwirtschaftlicher Betriebe soll – wie in anderen EU-Mitgliedstaaten – durch eine steuerliche Entlastung für den Dieseleinsatz verbessert werden.

Daher soll für einen begrenzten Zeitraum eine Mineralölsteuerbegünstigung in Höhe von 7 Cent je Liter für die Land- und Forstwirtschaft unter Zugrundelegung pauschalierter Verbrauchswerte bzw. der Art und des Ausmaßes der bewirtschafteten Flächen gewährt werden.

Die vorgesehenen Maßnahmen für Agrardiesel stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 f AEUV dar und sind daher der Europäischen Kommission mitzuteilen. Die Auszahlung von Vergütungen wäre von der Erfüllung sämtlicher beihilferechtlicher Verpflichtungen bzw. dem positiven Ausgang des Beihilfeverfahrens abhängig zu machen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 26. April 2022 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Zarits die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Elisabeth Götze, Peter Schmiedlechner und Mag. Selma Yildirim sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 04 26

                               Christoph Zarits                                                                Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann