Berufsrechts-Änderungsgesetz 2022 (BRÄG 2022)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen verschiedene Probleme in den Berufsrechten der Notare und Rechtsanwälte gelöst werden:

Die bereits in der Stammfassung der NO enthaltene Bestimmung zur Ausgeschlossenheit von Notaren (§ 33 NO) enthält teils nur vage umrissene Fallgruppen, die ohne weitere Differenzierung zur Rechtsfolge des Solennitätsverlusts (Verlust der Kraft einer öffentlichen Urkunde) führen. In der Praxis führt diese Rechtslage zu Rechtsunsicherheiten, dies nicht nur bei den allenfalls von der Ausgeschlossenheit betroffenen Notarinnen und Notaren, sondern auch und gerade bei den Parteien, deren (öffentliche) Urkunde mit der Gefahr eines allfälligen Solennitätsverlusts behaftet ist.

Die zuletzt substanziell erweiterten Möglichkeiten einer Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten bei notariellen Amtshandlungen wird zu deren deutlich öfteren Nutzung in der Praxis führen. Gerade an der Schnittstelle zwischen der herkömmlichen Errichtung der Urkunde in Papierform und deren elektronischer Errichtung fehlt es bislang aber an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung für einen "Medienwechsel".

Die Bestimmungen zu den im Bereich der notariellen Selbstverwaltung durchzuführenden Wahlen sind bislang nur sehr allgemein gehalten, sie erscheinen auch im Lichte des Grundsatzes der geheimen Wahl verbesserungsbedürftig.

Die Eintragungsmöglichkeiten zur gesetzlichen Erwachsenenvertretung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) bedürfen einer gesetzlichen Präzisierung bzw. Ergänzung.

Aus Anlass der Geburt oder der Adoption eines Kindes lassen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte häufig aus der Liste der Rechtsanwälte streichen. Damit gehen Nachteile wie der Verlust der Kammermitgliedschaft, der Nichterwerb von Beitragszeiten für die Altersversorgung oder die Unsicherheit der Wiedereintragung in die Liste einher, die unter anderem dazu führen, dass sich viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in dieser Situation letztlich dauerhaft gegen den Rechtsanwaltsberuf entscheiden.

In der Praxis haben sich Unklarheiten ergeben, ob § 24 Abs. 2 DSt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine gesetzliche Ermächtigung zur Übermittlung von nach der StPO ermittelten personenbezogenen Daten hinreichend erfüllt.

 

Ziel(e)

Die Möglichkeiten der Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten bei notariellen Amtshandlungen sollen im Gesetz verstärkt berücksichtigt werden.

Das Wahlrecht nach der Notariatsordnung soll auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden.

Aktualisiert werden soll ferner der die Fälle der Ausgeschlossenheit eines Notars regelnde § 33 NO.

Für den Rechtsanwaltsberuf sollen Regelungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie dazu führen, dass sich mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärter:innen auch im Fall der Geburt, der Adoption oder der Übernahme der Pflege eines minderjährigen Kindes für eine Weiterführung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit bzw. ihrer rechtsanwaltlichen Ausbildung entscheiden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Neufassung der Bestimmung zur Ausgeschlossenheit von Notaren und zum Solennitätsverlust (§ 33 NO), indem Fallgruppen präzisiert und Differenzierungen zwischen jenen Fällen, die gegebenenfalls unmittelbar einen Solennitätsverlust nach sich ziehen, und solchen Konstellationen, in denen zunächst eine Offenlegungspflicht des Notars/der Notarin besteht, vorgenommen werden;

- Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen für einen "Medienwechsel" zwischen Papier und Elektronik bei der Vornahme von elektronischen notariellen Amtshandlungen;

- Überarbeitung der Bestimmungen zu den Wahlen im notariellen Berufsrecht;

- Ausdrückliche Regelung der Durchführung von Sitzungen und Tagungen der verschiedenen Organe der notariellen Selbstverwaltung als Videokonferenz;

- Ergänzung der Eintragungsmöglichkeiten der gesetzlichen Erwachsenenvertretung in das ÖZVV;

- Einführung der Möglichkeit einer Ruhendstellung der Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigung statt Streichung aus der Liste der Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsanwärter bei Geburt/Adoption/Pflege eines minderjährigen Kindes samt Begleitregelungen.

- Schaffung einer eigenständigen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Verarbeitung, Übermittlung oder Weiterverarbeitung von in einem Strafverfahren ermittelten personenbezogenen Daten in Disziplinarverfahren nach dem DSt.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1306005904).