1450 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Wissenschaftsausschusses
über den Antrag 996/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Standortkonzept für Hochschulen
Die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Am 27. August 2020 wurde überraschend bekanntgegeben, dass in Linz eine neue Technische Universität mit dem Schwerpunkt Digitalisierung gegründet werden soll. Auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde, wer in den Diskussionsprozess involviert war und anhand welcher Kriterien der Standort dieser Universität gewählt wurde, wurde weder von Bundeskanzler Kurz noch von Wissenschaftsminister Faßmann im Zuge der Pressekonferenz hinreichend erläutert. Verwunderlich ist auch, dass offenbar weder die Universitätenkonferenz noch der Zusammenschluss der Technischen Universitäten (TU Austria) in diese Entscheidung involviert waren.
Eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (3329/J) hatte daher zum Ziel, die Entscheidungsgrundlage für die Schaffung dieser TU Linz, die Kriterien für die Standortwahl Linz bzw. Oberösterreich, darunter die Zahlen zu verfügbaren und unbesetzten Informatikstudienplätzen, und die Einbeziehung relevanter Stakeholder zu eruieren. Leider blieben diese Fragen weitestgehend unbeantwortet. Einzig, dass es sich bei diesem ‚politischen Projekt‘ tatsächlich um eine ‚Neuerrichtung‘ handeln wird, wurde bestätigt.
Dass in der österreichischen Hochschullandschaft ein Fokus auf Innovation, Technologie und Digitalisierung gelegt werden muss, steht außer Frage. Unbestritten ist auch der in Österreich herrschende IT-Fachkräftemangel. Es bleibt jedoch hinterfragenswert, wie die Konzeption eines solchen Großprojektes vonstatten ging und inwiefern die Verantwortlichen das Hochschulsystem in seiner Gesamtheit betrachtet haben. Ein Standortkonzept, wie das bestehende Studienangebot an Universitäten, Fachhochschulen und Privathochschulen bzw. -universitäten möglichst sinnvoll erweitert oder verteilt sowie Synergien geschaffen und Lücken gefüllt werden könnten, wäre bereits seit Jahren notwendig. Zusätzlich müssen die Studienbedingungen generell – und in Anbetracht des Fachkräftemangels insbesondere in Fächern mit Digitalisierungsschwerpunkt – dringend verbessert werden, darunter das Betreuungsverhältnis und eine Verringerung der Drop-Out-Quoten. Ob die Studienplatzfinanzierung allein dafür ausreichen wird, wird sich erst zeigen.
Dass auch Bundesminister Faßmann sich der Notwendigkeit eines solchen Konzepts grundsätzlich bewusst wäre, zeigt die oben genannte Anfragebeantwortung: ‚Enge strategische Kooperationen sowie die Vermeidung von Duplizitäten als politische Gestaltungsmaximen‘ seien bereits festgelegt worden. ‚Um im Rahmen der Initiative zur Neuerrichtung sowohl die bestehenden nationalen Stärken ausbauen zu können als auch eine nationale, systemische Wirkung zu erreichen‘, bedürfe es ‚parallel zum Errichtungsprojekt einer neuen Vernetzungsinitiative in Bezug auf die vorhandenen Expertisen und eine systemische Kooperation‘. Die Aufbereitung ‚entsprechender Entscheidungsgrundlagen für organisatorische und strukturelle Weiterentwicklungen‘ sei Teil des Gründungsprojekts. Es ist jedoch hinterfragenswert, ob eine Neuerrichtung einer Universität der Erstellung eines solchen Konzepts bzw. einer ‚Vernetzungsinitiative‘ nicht eher folgen, statt vorangehen sollte.“
Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Dr. Elisabeth Götze, MMMag. Gertraud Salzmann, Dr. Helmut Brandstätter und Karl Schmidhofer sowie sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.
Auf Antrag der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.
In seiner Sitzung am 03. Mai 2022 hat der Wissenschaftsausschuss die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 05 03
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA Mag. Dr. Martin Graf
Berichterstatterin Obmann