1453 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 159/A der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, geändert wird

Die Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Zi 1:

In § 3 Abs. 1 werden jene Aufgaben aufgezählt, welche die AMA im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen hat.

In dessen Ziffer 1 werden als Aufgabe der AMA die zentrale Markt- und Preisberichterstattung über in- und ausländische Märkte betreffend agrarische Produkte, daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse und landwirtschaftliche Produktionsmittel angeführt, in Ziffer 2 Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse.

Gentechnikfreiheit ist der österreichischen Bevölkerung ein hohes Anliegen.

Das AMA-Gütezeichen soll ein besonders hohes Qualitätsniveau eines Produktes ausloben. Dieses Ziel wird jedoch nicht erreicht, wenn im Herstellungsprozess eines Produktes, konkret auch dadurch, dass im Zuge der Fütterung von Nutztieren keine gentechnikfreien Futtermittel verwendet werden, Gentechnik zum Einsatz kommt.

Die Forderung für den flächendeckenden Einsatz von gentechnikfreien Futtermitteln in Österreich deckt sich mit dem starken Wunsch in der österreichischen Bevölkerung nach umfassender Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln. Diese Thematik hat auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes, dass die sogenannten ‚Neuen Züchtungstechniken‘ ebenfalls Gentechnik darstellen, zusätzlich an Gewicht gewonnen.

60 Prozent des in Österreich konsumierten Fleisches ist Schweinefleisch. Wer derzeit konventionell hergestelltes Schweinefleisch kauft, muss in der Regel davon ausgehen, dass das Tier mit gentechnisch verändertem Soja gefüttert wurde: 90% des Schweinefleischs in Österreich ist gentechnisch belastet.

Das AMA-Gütesiegel wird besonders stark als für Konsumenten und Konsumentinnen verlässliches Qualitätssiegel für Lebensmittel beworben. Produkte mit diesem Siegel müssen jedoch derzeit nicht den Standard erfüllen, dass Fleisch von Tieren verwendet wurde, die ohne gentechnisch veränderte Futtermittel gefüttert wurden.

Ein Greenpeace-Test zeigte bereits 2018, dass auch Schweinefleisch mit dem rotweißroten AMA­Gütezeichen mit gentechnisch verändertem Soja produziert wird.

Die Umweltschutzorganisation ließ gängiges Schweine-Futtermittel, darunter für Mastschweine und für Ferkel, vom Umweltbundesamt testen. Rund 90 Prozent des Sojas waren gentechnisch verändert (https://bit.ly/2A3VWXr). Es konnten in den zwei Proben des Marktführers ‚Garant-Tiernahrung Gesellschaft m.b.H.‘ drei verschiedene gentechnisch veränderte Soja-Pflanzen nachgewiesen werden. Zwei stammten vom Agrarkonzern Monsanto und eine von der Bayer AG., jetzt zum US-Konzern Monsanto gehörend. Bei Schweinefleisch ist nur Bio-Schweinefleisch sowie Schweinefleisch mit dem grün-weißen ‚Ohne Gentechnik‘-Siegel garantiert gentechnikfrei.

Dabei handelt es sich derzeit jedoch um Nischenprodukte. Bio-Schweinefleisch hat einen Marktanteil von zwei Prozent, konventionelles gentechnikfreies Schweinefleisch von etwa zehn Prozent.

Bio-Fleisch oder Fleisch von Schweinen, die nicht mit Gentechnik-Soja aus Übersee gefüttert wurden, stellt somit die Ausnahme dar. Dies ergab neuerlich ein Anfang November 2019 durchgeführter Marktcheck der Umweltschutzorganisation Greenpeace in neun Supermarktketten: Das handelsübliche Schweinefleisch in österreichischen Supermärkten ist lediglich in einem von zehn Fällen gentechnikfrei.

Positivbeispiel sind die österreichische Milchwirtschaft sowie die österreichischen Eierproduzenten, die im Jahr 2010 komplett auf gentechnikfreie Fütterung umgestellt haben. Die heimischen Hühnerfleischproduzenten füttern seit dem Jahr 2012 gentechnikfrei.

Mit der Änderung des § 3 Abs. 1 Ziffer 2, so dass dieser lautet: ‚2. Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der gentechnikfreien Produktion,‘ soll dem großen Bedürfnis in der Bevölkerung, dass im Rahmen der Nutztierhaltung gentechnikfrei gefüttert wird, Rechnung getragen werden.

 

Zu Zi 2:

Durch die Aufnahme der Formulierung im ersten Satz des § 21a Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 ‚sowie gentechnikfrei produzierter‘ soll klargestellt werden, dass die Richtlinien für die Vergabe und Verwendung von Gütezeichen zur Kennzeichnung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter Erzeugnisse die Vorgabe der gentechnikfreien Produktion und damit auch der gentechnikfreien Fütterung enthalten müssen.

 

Zu Zi 3:

Mit dem Inkrafttreten 1. Juli 2022 soll gewährleistet werden, dass die Betriebe ausreichend Zeit haben, um den neuen Vorgaben des Gesetzes gerecht zu werden.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Markus Vogl die Abgeordneten Alois Kainz, Peter Schmiedlechner, Ing. Josef Hechenberger, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Ing. Markus Vogl und Peter Schmiedlechner. Anschließend wurden die Verhandlungen erneut vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Norbert Sieber, Cornelia Ecker, Franz Leonhard Eßl, Carina Reiter, Peter Schmiedlechner, Johannes Schmuckenschlager und Mag. Gerald Hauser. Die Verhandlungen wurden erneut vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2021 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Andreas Kühberger und Mag. Gerald Hauser. Die Verhandlungen wurden erneut vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Mai 2022 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Cornelia Ecker, Petra Wimmer, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Clemens Stammler, MMag. Katharina Werner, Bakk., Peter Schmiedlechner, Carina Reiter, Irene Neumann-Hartberger, Franz Leonhard Eßl, Alois Kainz, Ing. Martin Litschauer, Klaus Köchl, Dietmar Keck, Andreas Kühberger sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Ein von den Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend die Neue Gentechnik muss als Gentechnik behandelt werden, sonst droht gentechnisch veränderte Pflanzenwelt und unkontrolliert Gentechnik am Teller fand keine Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 05 03

                     Irene Neumann-Hartberger                                            Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann