147 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

über den Antrag 409/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird  

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 03. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Auf Grund der aktuellen Situation in Zusammenhang mit der COVlD19-Pandemie ist es nicht möglich, dass der Ibiza-Untersuchungsausschuss seiner Untersuchungstätigkeit im vorgesehenen Ausmaß nachgeht. Da Untersuchungsausschüsse, die auf Grund eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates eingesetzt wurden, einer engen zeitlichen Beschränkung unterliegen (§ 53 Abs. 1 VO-UA), soll der Ablauf dieser Frist für vier Monate gehemmt werden.“

 

Der Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. April 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Kai Jan Krainer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kai Jan Krainer, Dr. Susanne Fürst, David Stögmüller, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Hemmung der Höchstdauer des Ibiza-Untersuchungsausschusses soll nicht wie ursprünglich vorgesehen vier Monate, sondern drei Monate betragen. Der Ibiza-Untersuchungsausschuss endet daher – vorbehaltlich einer Verlängerung gemäß § 53 Abs. 5 oder 6 VO-UA – spätestens mit 22. Juni 2021 statt mit 22. März 2021.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kai Jan Krainer, Dr. Susanne Fürst, David Stögmüller, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 04 27

                                 Kai Jan Krainer                                                               August Wöginger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann