1470 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend ART for ART Theaterservice GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/5 (III-232 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend ART for ART Theaterservice GmbH; Follow-up-Überprüfung

getroffen hat.

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 13. Sitzung am 09. März 2021 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten David Stögmüller die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 10. Mai 2022 behandelt.

 

 

21. Sitzung am 10. Mai 2022

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Ruth Becher, Andreas Kühberger, Alois Kainz, Dr. Elisabeth Götze, Michael Seemayer, Lukas Brandweiner und Hermann Weratschnig, MBA MS sowie die Staatssekretärin im BM für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Infolge der Verhinderung der Frau Rechnungshofpräsidentin standen in ihrem Auftrag ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Auskünfte zur Verfügung, insbesondere die Frau SC Dr. Helga Kraus.

 

Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: Petra Höfinger MBA (Geschäftsführerin ART for ART)

 

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend ART for ART Theaterservice GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/5 (III-232 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2022 05 10

                             Dr. Elisabeth Götze                                             Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann