1471 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2019 und 2020 – Reihe Einkommen 2021/1 (III-489 der Beilagen)

Der RH ist gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG verpflichtet, bei Unternehmen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr

•       die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial– und Sachleistungen

sowie

•       zusätzliche Leistungen für Pensionen

von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Die durchschnittlichen Einkommen der genannten Personenkreise sind hiebei für jedes Unternehmen und jede Einrichtung gesondert auszuweisen.

Nach § 14a RHG sind „ferner zusätzliche Leistungen für Pensionen, die ehemaligen Angehörigen dieses Personenkreises zukommen oder künftig noch zukommen sollen, für die beiden jeweils vorangegangenen Jahre, jedoch nach Jahreswerten getrennt, zu erheben“.

Die im Bericht ausgewiesenen Einkommensdaten stammen von den Meldungen der Unternehmen und Einrichtungen. Der RH führte eine Plausibilitätsprüfung durch, er überprüfte diese Daten aber nicht auf materielle Richtigkeit.

Bei der Erhebung und Berichterstattung gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG und § 14a RHG handelt es sich um eine Darlegung durchschnittlicher Einkommen bestimmter Personengruppen, die im jeweiligen Berichtsjahr von den namentlich angeführten Rechtsträgern Bezüge erhielten. Die angeführten Durchschnittswerte können daher auch Zahlungen an ausgeschiedene Personen beinhalten. Dies betrifft etwa den Wechsel von Organwalterinnen und Organwaltern innerhalb eines Jahres oder Personen, die schon vor dem Berichtsjahr ausgeschieden sind, aber im Berichtsjahr noch Zahlungen erhielten. Somit sind auch bei sehr kleinen Berichtsgruppen unmittelbare Rückschlüsse auf persönliche Einkommensdaten nicht zulässig.

 

 

21. Sitzung am 10. Mai 2022

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 21. Sitzung am 10. Mai 2022 in Verhandlung genommen. Die Berichterstattung erfolgte durch die Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Philip Kucher, Franz Hörl, Peter Schmiedlechner sowie  der Ausschussobmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Infolge der Verhinderung der Frau Rechnungshofpräsidentin standen in ihrem Auftrag ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Auskünfte zur Verfügung, insbesondere die Frau SC Dr. Helga Kraus.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2019 und 2020 – Reihe Einkommen 2021/1 (III‑489 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2022 05 10

                             Dr. Elisabeth Götze                                             Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann