1473 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Verwaltungssponsoring und Schenkungen in ausgewählten Bundesministerien – Reihe BUND 2021/13 (III-277 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie Inneres

betreffend Verwaltungssponsoring und Schenkungen in ausgewählten Bundesministerien

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 14. Sitzung am 06. April 2021 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 10. Mai 2022 behandelt.

 

22. Sitzung am 10. Mai 2022

 

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Philip Kucher, Hermann Gahr, Peter Schmiedlechner, Ing. Martin Litschauer, Mag. Gerald Loacker und Dr. Elisabeth Götze.

Infolge der Verhinderung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck standen in ihrem Auftrag Mag. Bernd Novotny und Mag. Alexander Palma für Auskünfte zur Verfügung.

Infolge der Verhinderung der Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker standen in ihrem Auftrag ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Auskünfte zur Verfügung, insbesondere Dr. Helga Kraus.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Gahr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Verwaltungssponsoring und Schenkungen in ausgewählten Bundesministerien – Reihe BUND 2021/13 (III-277 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2022 05 10

                                 Hermann Gahr                                                Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann